- Wild (z. B. Reh) oder
- jagdbarem Federwild (z.B. Fasan) oder
- Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen.
Beispiel 1:
Es besteht eine Kaskoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Der Schaden wird von der Kaskoversicherung bezahlt.
Wir übernehmen bis 1.050,- € die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung.
Beispiel 2:
Es besteht keine Kaskoversicherung.
Wir erstatten die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bis zum Höchstbetrag.
Tipp:
Vorsorge:
Wildwechsel findet überwiegend im Frühjahr, sowie im Spätsommer/Herbst statt. Achten Sie in dieser Zeit vor allem in der Dämmerung, im Morgengrauen und nachts auf Wild, da es dann besonders aktiv ist. Beachten Sie auch Hinweisschilder mit Wildwechsel-Warnzeichen und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an - vor allem in Waldgebieten, in Kurven oder auf freiem Feld. Ein Tier ist selten allein, oft folgt ein zweites oder ein ganzes Rudel.
Bei Anblick eines Tieres: Bremsen - abblenden - hupen!
Wenn sich ein Wildunfall anbahnt
- niemals unkontrollierbare Gewaltbremsungen ausführen, sondern die
- Geschwindigkeit konfliktfrei verringern und
- durch Spurhalten ein Abkommen von der Straße oder den Anprall auf ein Hindernis verhindern.
Ein Ausweichen ist meistens nicht möglich. Der Zusammenstoß mit Wild ist nicht so gefährlich wie eine Baumberührung oder die Kollision mit dem Gegenverkehr.
Zeigen Sie den Unfall sofort bei der nächsten Polizei/Forstbehörde an und verlangen eine Wildunfallbescheinigung. So haben Sie einen geeigneten Nachweis, der Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilfreich sein wird.
Ihr direkter Draht