- Wild (z. B. Reh) oder
- jagdbarem Federwild (z.B. Fasan) oder
- Pferden, Rindern, Schafen, Ziegen.
Beispiel 1:
Es besteht eine Kaskoversicherung, die für den Schaden aufkommt. Sie haben eine Selbstbeteiligung vereinbart.
Der Schaden wird von der Kaskoversicherung bezahlt.
Wir übernehmen bis 1.050,- € die in Abzug gebrachte Selbstbeteiligung.
Beispiel 2:
Es besteht keine Kaskoversicherung.
Wir erstatten die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes bis zum Höchstbetrag.
Tipp:
Vorsorge:
Wildwechsel findet überwiegend im Frühjahr, sowie im Spätsommer/Herbst statt. Achten Sie in dieser Zeit vor allem in der Dämmerung, im Morgengrauen und nachts auf Wild, da es dann besonders aktiv ist. Beachten Sie auch Hinweisschilder mit Wildwechsel-Warnzeichen und passen Sie Ihre Geschwindigkeit an - vor allem in Waldgebieten, in Kurven oder auf freiem Feld. Ein Tier ist selten allein, oft folgt ein zweites oder ein ganzes Rudel.
Bei Anblick eines Tieres: Bremsen - abblenden - hupen!
Wenn sich ein Wildunfall anbahnt
- niemals unkontrollierbare Gewaltbremsungen ausführen, sondern die
- Geschwindigkeit konfliktfrei verringern und
- durch Spurhalten ein Abkommen von der Straße oder den Anprall auf ein Hindernis verhindern.
Zeigen Sie den Unfall sofort bei der nächsten Polizei/Forstbehörde an und verlangen eine Wildunfallbescheinigung. So haben Sie einen geeigneten Nachweis, der Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche hilfreich sein wird.
Ihr direkter Draht