Bis 1.050,- € im Kalenderjahr –
bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen übernehmen wir die Reparaturkosten Ihres Fahrzeuges. Im Falle eines Totalschadens übernehmen wir die Kosten des Wiederbeschaffungswertes abzüglich des Restwertes des verunfallten Fahrzeuges.
Wenn Sie eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen haben, erstatten wir Ihren vereinbarten Selbstbehalt.
Das übernehmen wir für Sie
-
Wildschadenbeihilfe
-
Abschleppbeihilfe
Bis 75,- €
nach Panne oder Unfall. -
Pannenhilfe
Bis 90,- €
nach Panne, wenn das Fahrzeug am Schadenort fahrbereit gemacht werden kann (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe angerechnet). -
Kfz-Öffnung
Bis 30,- € im Kalenderjahr
für das Öffnen Ihres Fahrzeuges nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/Schlosses. -
Krankenrücktransport
Bis 1.050,- € im Kalenderjahr
für den ärztlich angeordneten Krankenrücktransport aus dem Ausland nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. -
Regressbeihilfe
Bis 520,- €
für Berufskraftfahrer bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. -
Beihilfe für Helfer am Unfallort
Bis 520,- € im Kalenderjahr
für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. -
Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage
Bis 5.200,- €
wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist.
Ihr direkter Draht