Das leisten wir bei Krankheit oder Tod nach Verkehrsunfall
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Unfallkrankengeld
erhalten Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer bis 325,- € (6,50 € tägl., max. 50 Tage).
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Unfallsterbegeld
erhalten die Erben nach dem Unfalltod des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer eine Geldleistung in Höhe von 1.550,- €.
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