Hinweise zu den KS-Clubleistungen

Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen fremden Kraftfahrzeuge (z. B. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung.

Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten ab Schadenseintritt beantragt werden.

Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung.