Familiendefinition Clubmitgliedschaft
Clubmitgliedschaft für die Familie
für
- den Antragsteller,
- den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen
Lebenspartner,
- die minderjährigen Kinder,
- die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis
zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte
berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt
erhalten,
- die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand
befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.