Familiendefinition Clubmitgliedschaft

Clubmitgliedschaft für die Familie
für
  • den Antragsteller,
  • den ehelichen/eingetragenen oder im Antrag genannten sonstigen
    Lebenspartner,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis
    zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte
    berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt
    erhalten,
  • die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand
    befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners.