An Bushaltestellen erhöhte Vorsicht
KS: Auch für den Gegenverkehr gelten klare Regeln
Ein großer Teil der deutschen Autofahrer kann nicht sagen, ob oder wie man einen Omnibus an der Haltestelle überholen darf. Dadurch kommt es tagtäglich zu brenzligen Situationen. Ein Sprecher des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): "Wenn sich ein Linien- oder Schulbus der Haltestelle mit eingeschalteter Warnblinkanlage nähert, ist es verboten, ihn zu überholen. Erst wenn er dort hält, darf man im Schritttempo in sicherem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn."
Obwohl dies in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt ist, halten sich viele Autofahrer nicht daran. Sie überholen mehr oder weniger langsam, und im Gegenverkehr fahren sie mit normalem Tempo an dem Bus vorbei. Die Unsicherheit, wie man im Haltestellenbereich fahren darf, ist geblieben.
Um Ein- und Aussteigende nicht zu gefährden, schreibt Paragraph 20 StVO mäßiges Tempo beim Vorbeifahren an Bussen an Haltestellen vor. Wichtig ist, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr gilt! Fahrgäste, besonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Seite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt extreme Vorsicht. Wenn Kinder einen Bus noch erreichen wollen, achten sie oftmals nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.