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Anfang und Ende eines solchen verkehrsberuhigten Bereiches ist durch eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert (Verkehrszeichen 325/326). Jedoch dürfen Fußgänger oder Kinder – nach Auskunft des KS – die Autofahrer auch nicht unnötig behindern.
Parken ist in Spielstraßen nur auf speziell gekennzeichneten Flächen zulässig. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sind erlaubt. Beim Verlassen des Bereichs heißt es noch einmal, besonders vorsichtig zu sein.