Bei Blaulicht Platz machen

KS: Behindern von Einsatzfahrzeugen kann Leben gefährden
Polizei, Feuerwehr oder Kranken¬wagen im Einsatz machen in der Regel mit Blaulicht und Martinshorn auf sich aufmerksam. Das heißt für alle übrigen Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen. So steht es in der Straßenverkehrsordnung. Obwohl das eigentlich alle Autofahrer wissen sollten, beobachtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) immer wieder Fehlverhalten in solchen Situationen. Wer nicht reagiert, weil er den Alarm zum Beispiel wegen lauter Radiomusik nicht hört, handelt grob fahrlässig. Die mögliche Folge: Unnötige Verzögerungen, die unter Umständen sogar Leben gefährden können, und 20 Euro Verwarnungsgeld.

Laut § 35 StVO dürfen Einsatzfahrzeuge notfalls sogar Verkehrsregeln übertreten. Doch ist es ihnen auch mit Sondersignal weder erlaubt, andere zu gefährden, noch Sonder- oder Wegerechte zu erzwingen. Allerdings müssen sie im Einsatz nicht unbedingt schnell fahren. Das gilt oft für Kranken- oder Notarztwagen. Viele Patienten brauchen schonende Beförderung nach dem Motto: langsam, es ist eilig!

Strikt verboten ist es, beispielsweise im Stau die vermeintliche Chance für besseres Durchkommen zu nutzen und sich an das Einsatzfahrzeug zu "hängen".