Was tun beim Wildunfall?
KS-Mitglieder erhalten bis 1.050 Euro Wildschadenbeihilfe
Unglaublich aber wahr...Ein Unfall mit einem Wildschwein!
Kollisionen mit Wildtieren kommen zwar nicht sehr oft vor, aber wenn, dann passieren sie meist in den Dämmerungs- und Nachtstunden. Solche Unfälle lassen sich nach Ansicht des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) oft nicht vermeiden. Ein paar wichtige Verhaltensregeln können die Folgen allerdings begrenzen. Außerdem kann man Verluste bei der Schadensregulierung vermeiden.
Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, rät der KS: Sofort bremsen, Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichmanöver sollte man vermeiden, besonders bei Gegenverkehr oder bei Gefahr, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor man andere Verkehrsteilnehmern gefährdet, ist es "sinnvoller", einen Zusammenstoß mit dem Wild zu riskieren. Ist es einmal zur Kollision gekommen, heißt es:
- unverzüglich anhalten,
- Unfallstelle absichern,
- Warnblinklicht einschalten,
- Warnweste anlegen,
- etwaigen Verletzten helfen,
- Polizei und Rettungskräfte verständigen (110, 112), gegebenenfalls das Forstamt (kümmert sich um das Tier und bestätigt den Schaden für die Versicherung)
- verletztes Tier unberührt lassen,
- gegebenenfalls die Fluchtrichtung des Wildes merken,
- Unfallstelle fotografieren,
- Spuren am Kfz (Blut und Haare) nicht vor Information der Versicherung entfernen,
- Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.
Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.
Im Rahmen der
Clubleistungen können Mitglieder des KS übrigens eine
Wildschadenbeihilfe bis € 1.050 im Jahr in Anspruch nehmen.