Alle Autoinsassen müssen gesichert sein
KS: Bei der Kindersitzpflicht gibt es keinerlei Ausnahme
Eltern schulpflichtiger Kinder können ein Lied davon singen: Immer wieder kommt es vor, dass sie gebeten werden, auf dem kurzen Weg zu Schule oder Kindergarten das eine oder andere Kind von Nachbarn mitnehmen, auch wenn für diese weder ein Gurt noch ein Kindersitz vorhanden ist. Doch das ist verboten, betont der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Insgesamt dürfen nur so viele Personen - auch Erwachsene - mitfahren, wie es Sitzplätze mit Sicherheitsgurten gibt. In der Praxis bedeutet das meist ein Limit von fünf Insassen. Kinder bis zum 12. Lebensjahr oder 1,50 Meter Größe dürfen nicht ohne Rückhaltesystem (Kindersitz) befördert werden, auch nicht, wenn die vorhandenen bereits belegt sind.
Die früher vielfach gebräuchliche Nachbarschaftshilfe für den Weg zur Schule ist also im normalen Pkw auf drei bis vier Plätze beschränkt. Allerdings gibt es für Familien eine Ausnahme: Ein drittes Kind ab drei Jahren darf notfalls mit einem normalen Sicherheitsgurt gesichert werden, wenn wegen zwei anderer Kindersitze kein weiterer mehr eingebaut werden kann. Sollen auf dem Rücksitz zwei Kinder transportiert werden, muss gegebenenfalls ein Erwachsener auf die Mitfahrt verzichten, wenn die Befestigung des zweiten Kindersitzes sonst nicht möglich wäre.