Christbaum auf dem Autodach
KS: So transportiert man den Baum richtig nach Hause
Die meisten Bundesbürger werden zu Weihnachten einen Christbaum haben. Wer ihn im oder auf dem Auto nach Hause transportiert, sollte allerdings einige Regeln beachten, meint der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Denn ein lockeres Anbinden am Dach kann ein Verstoß gegen die Ladungssicherungs-Vorschriften sein und zu Geldbuße sowie zu Punkten in Flensburg führen. Wichtig: Der Baum darf den Fahrer und seine Sicht - auch auf die Rückspiegel - nicht behindern. Und er muss fest verzurrt sein, am besten an einem Trägersystem oder einer Dachreling, mit der Spitze nach hinten, fest in ein Netz eingewickelt. Denn kommt der Baum beim Anfahren, Bremsen oder in der Kurve ins Rutschen, kann er zu einer erheblichen Unfallgefahr werden.
"Die Vorschriften für die Ladungssicherung gelten auch für Christbäume", meint ein Sprecher des KS. Nach § 22 STVO muss der Fahrer die Ladung so sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann. Auch darf die Verkehrssicherheit nicht leiden. Wenn der Baum mehr als einen Meter nach hinten überhängt, muss er mit einer 30 x 30 cm großen roten Fahne gesichert werden, bei Dunkelheit sogar mit einer roten Lampe. Das gilt auch, wenn der Baum aus der Heckklappe eines Kombis herausragt. Nach vorn darf der Baum höchstens 50 cm überstehen. Das kann bei Kleinwagen von Bedeutung sein.
Stellt die Polizei bei einer Routinekontrolle die mangelhafte Landungssicherung fest, kann sie die Weiterfahrt untersagen und ein Verwarnungsgeld verhängen. Ein Unfall wegen schlecht gesicherter Ladung, kann sogar eine Anzeige mit Geld- oder Freiheitsstrafe nach sich ziehen.