Diebe stehen auf mobile "Navis"
KS: Teilkasko leistet oft keinen Schadenersatz
Fast überall in Europa sind Navigationsgeräte eine wirkungsvolle Hilfe bei der Streckenfindung. Dabei müssen solche Geräte nicht mehr fest eingebaut sein, seit mobile Systeme immer beliebter werden. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sind sie den festeingebauten in Funktionalität und Genauigkeit praktisch ebenbürtig. Allerdings sind sie bei Dieben besonders beliebt, denn sie lassen sich auf schwarzen Märkten meist gut verkaufen. Probleme kann es für die Besitzer solcher Geräte allerdings mit der Teilkaskoversicherung geben. Für sie gelten mobile Navis als Zubehör und werden bei Diebstahl in der Regel nicht ersetzt.
Wegen der integrierten Satellitenantenne (GPS) sind die mobilen Geräte meist in einer Halterung an der Windschutzscheibe oder auf dem Armaturenbrett befestigt. Dort kann sie jeder Dieb leicht erkennen. Deshalb rät der KS, die mobilen Helfer beim Verlassen des Fahrzeuges mitzunehmen. Das schützt vor Diebstahl und Aufbruchbeschädigungen. Doch reicht die Mitnahme des Monitors allein nicht aus, weil Diebe aufgrund der sichtbaren Halterung vermuten können, dass die Navigationseinheit woanders im Wagen verstaut ist.
Manche Handys haben heutzutage bereits Navigationssysteme eingebaut. Was aber viele Autofahrer nicht wissen ist, dass sie schon dann gegen das Handy-Verbot am Steuer verstoßen (§ 23 (1a) StVO), wenn sie das Gerät nur in die Hand nehmen. Es spielt nämlich keine Rolle, ob man während der Fahrt telefoniert oder die richtige Strecke sucht.