Fahrtenbuch oft die schlechtere Lösung

KS: Manchmal ist es sinnvoll, Bußgeld und Punkte zu akzeptieren
Bei Geschwindigkeitsübertretungen, Ampeldelikten oder ähnlichen Verkehrsverstößen lässt sich oft das Kennzeichen, nicht aber der Fahrer ermitteln. Dann kann die Verwaltungsbehörde ein Fahrtenbuch zur Auflage machen, um im Wiederholungsfall den Verantwortlichen zweifelsfrei feststellen zu können. Für manche eine willkommene Gelegenheit, auf "Tauchstation" zu gehen und Bußgeld, Flensburg-Punkte oder gar ein Fahrverbot zu umgehen. Doch davor warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS), denn Verstöße dagegen - also fehlende oder falsche Eintragungen - haben 50 € Bußgeld und einen Punkt zur Folge. Da ist es oft besser, alles zu tun, um das Fahrtenbuch zu vermeiden.

In ein Fahrtenbuch müssen vor jedem Fahrtantritt Name, Vorname und Anschrift des Fahrers, Kennzeichen, Datum/Uhrzeit sowie danach erneut Datum/Uhrzeit und die Unterschrift eingetragen werden. Das kann zur belastenden Pflichtaufgabe werden, vor allem, weil Verwaltungsbehörde oder Polizei überprüfen dürfen, ob das Fahrtenbuch richtig geführt und alle Eintragungen korrekt sind.

Wenn es im Einzelfall auch legitim ist, sich im Anhörungs- oder Bußgeldverfahren mit allen zulässigen Mitteln zu wehren, kann es manchmal das kleinere Übel sein, Bußgeld und Punkte zu akzeptieren und so das Fahrtenbuch zu vermeiden. Anders sieht es bei drohendem Fahrverbot aus, besonders bei Menschen, die das Auto beruflich brauchen. Für sie kann das Fahrtenbuch die letzte Alternative zum Fahrverbot sein, das nicht selten den Verlust des Arbeitsplatzes bedeutet.