Falsches Verhalten an Bushaltestellen
KS: Klare Vorschriften auch für Autofahrer im Gegenverkehr
Traurig, aber wahr: Ein Großteil der Autofahrer weiß nicht, wie man sich richtig verhält, wenn ein Linienbus an eine Haltestelle fährt. Einige überholen ungeniert, andere bleiben hinter dem Bus stehen und behindern den Verkehr. Und Fahrer, die in der Gegenrichtung unterwegs sind, kümmern sich meist gar nicht um den Omnibus. Dabei ist das Prinzip ganz einfach, wie ein Sprecher des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) erläutert: "Wenn sich ein Linien- oder Schulbus mit eingeschalteter Warnblinkanlage der Haltestelle nähert, darf man ihn nicht überholen. Erst wenn er hält, ist es erlaubt, im Schritttempo und in sicherem Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn."
Obwohl der Gesetzgeber das Verhalten an Bushaltestellen schon vor Jahren verbindlich geregelt hat, ist die Unsicherheit im Haltestellenbereich bei den Verkehrsteilnehmern geblieben. Um Ein- und Aussteigende nicht zu gefährden, schreibt Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) mäßiges Tempo beim Vorbeifahren an Bussen an Haltestellen vor. Wichtig ist, dass diese Vorschrift ebenso für den Gegenverkehr gilt. Fahrgäste, besonders Kinder, könnten auch noch von der gegenüberliegenden Seite den Bus erreichen wollen. Bei Schulbussen gilt besondere Vorsicht. Wenn Kinder einen Bus noch erreichen wollen, achten sie oft nicht auf den Verkehr und überqueren spontan die Straße.