Fixie-Fahrräder auf der Straße verboten
KS: Polizei kann solche Räder beschlagnahmen und versteigern
Der Trend zum Radfahren ist positiv, allerdings sollte die Ausstattung des Rades der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist das bei den sogenannten "Fixie-Rädern" (fixed gear bike) nicht der Fall, da sie nur eine starre Nabe und weder Bremse noch Gangschaltung oder Freilauf besitzen. Auch Beleuchtungsanlage, Reflektoren, Klingel und andere vorgeschriebene Ausrüstungsdetails sucht man vergebens. Deshalb ist die Polizei gehalten, derartige Fahrten zu unterbinden und gegebenenfalls das Fahrrad zu beschlagnahmen.
Fixie-Räder sind ursprünglich für den Bahnradsport gebaut. Sie werden oft von Fahrradkurieren in Städten genutzt, die dies von ihren Kollegen aus New York übernommen haben. Bremsen geht nur über Verringerung der Trittfrequenz. Wegen möglicher Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und des Verstoßes gegen die Vorschriften der StVZO warnte ein Sprecher des KS, solche Sportgeräte im Straßenverkehr zu benutzen.
Fixie-Bikern drohen dem im Wiederholungsfall Bußgeld bis zu 90 Euro, Punkte in Flensburg sowie die Sicherstellung oder Beschlagnahme des Rades wegen wesentlicher Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. In einem konkreten Fall hat das Berliner Verwaltungsgericht (Urteil vom 06.05.2010, Az.: 1 K 927.09) die von der Polizei verweigerte Herausgabe des Rades an den Betroffenen als richtig bestätigt. Der Eigentümer erhält dann lediglich den um die Verwaltungskosten reduzierten Versteigerungserlös.