Fahrrad-Lichtmuffel leben gefährlich
KS: Wer nachts ohne Licht radelt, haftet bei einem Unfall
Der Horror für viele motorisierte Verkehrsteilnehmer sind Radler, die bei Nacht oder in der Dämmerung ohne Licht unterwegs sind. Immer wieder kommt es zu folgenschweren Unfällen, weil Autofahrer sie zu spät erkennen. Nach Ansicht des
Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) gefährden solche Radler sich und andere. Außerdem kann ihr Verhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Denn laut §17 STVO, Absatz 1, der auch für Fahrräder gilt, sind in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Geschieht das nicht, haftet der Lichtmuffel für einen Unfallschaden und riskiert 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro.
Ein Sprecher des KS wies darauf hin, dass es für den Radfahrer weniger darum geht, besser zu sehen. Wichtiger ist, besser gesehen zu werden. Auch am Tag gibt es Situationen, in denen die Beleuchtung sinnvoll ist, zum Beispiel bei Regen oder Nebel. Doch nach Beobachtung des KS erfüllen viele Fahrräder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:
- weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
- rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
- zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
- gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
- gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.
Viele Radfahrer sind übrigens auch Autofahrer. Gerade sie sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen.