Gutachten nach unverschuldetem Unfall

KS: Versicherung des Schädigers zahlt Sachverständigen
Moderne Autos enthalten nicht nur viel Elektronik, sondern auch zahlreiche Teile aus Kunststoff, wodurch bei einem Unfall für den Laien die Schadenhöhe kaum zu erkennen ist. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann sich selbst ein vermeintlicher Bagatellschaden im Nachhinein auf ein paar tausend Euro summieren. Deshalb ist es für den Geschädigten in vielen Fällen sinnvoll, einen Gutachter zu beauftragen, die Schadenhöhe "neutral" zu ermitteln. Was viele Autofahrer nicht wissen: Die Kosten des Sachverständigen muss die gegnerische Versicherung zahlen, sofern der Schaden über der Bagatellgrenze liegt, also in der Regel mehr als 1.000 Euro. Bei kleineren Schäden reicht der Kostenvoranschlag der Kfz-Werkstatt.

Ein Beispiel ist ein vermeintlich leichter Heckaufprall, bei dem der lackierte Kunststoffstoßfänger noch ganz gut aussieht. Das verbirgt aber möglicherweise, dass die dahinterliegende Metallkonstruktion, die den Aufprall abgefangen hat, beschädigt ist, was einen erheblichen Reparaturaufwand zur Folge hat, mit Lackierung etc.

Übrigens: Einige Versicherer wollen ihre eigenen Sachverständigen "ins Geschäft" bringen und versprechen, dass der Geschädigte dann schnell zu seinem Geld kommt. Doch Vorsicht: Ihre Aufgabe ist es nicht selten, den Schaden eher niedriger zu schätzen. Außerdem haben Geschädigte oft auch das Recht, Wertminderung zu verlangen, worauf versicherungseigene Gutachter nicht immer hinweisen.