Nebelrücklicht kann gefährlich blenden
KS: Die grell-rote Leuchte nur bei dickem Nebel einschalten
Nebel vor allem in den Morgen- und Abendstunden sorgt für Unsicherheit auf den Straßen. Da ist es besonders wichtig, gut gesehen zu werden. Eine Hilfe ist das Nebelrücklicht. Doch warnt der
Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Die grell-rote Leuchte darf nur eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere Verkehrsteilnehmer gefährlich blenden, besonders bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer zum Beispiel das Nebelschlusslicht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht, was zu Fehlreaktionen führen kann.
Was 50 Meter sind, lässt sich auf der Autobahn besonders leicht feststellen: Die Leitpfosten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernächsten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei "wirklich dicker Suppe", darf man das Nebelrücklicht einschalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS übrigens, auch tagsüber mit Abblendlicht zu fahren.