Österreich führt Rettungsgasse ein
KS: Ab sofort gilt gleiches Prinzip wie in Deutschland
Wenn es auf österreichischen Autobahnen, Schnellstraßen oder Autostraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen und baulicher Mitteltrennung zu stockendem Verkehr oder Stau kommt, müssen Autofahrer seit 1. Januar eine Rettungsgasse bilden. Dadurch gelangen Einsatzfahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten schneller zur Unfallstelle. Nach Auskunft des
Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) gilt dieses Prinzip in Deutschland bereits seit den 1980er Jahren. Verkehrsteilnehmer, die unberechtigt die Rettungsgasse befahren oder ein Einsatzfahrzeug behindern, müssen in Österreich mit Geldstrafen bis zu 2.180 Euro rechnen.
Wie der KS berichtet, sind Fahrer auf der rechten Fahrspur verpflichtet, ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge der linken Spur müssen an den linken Fahrbahnrand ausweichen. Damit bildet sich zwischen den beiden Fahrzeugkolonnen eine Spur für Einsatzfahrzeuge. Übrigens ist die Rettungsgasse nicht nur dann erforderlich, wenn ein Unfall zum Stau geführt hat. Auch bei normalem stockendem Verkehr müssen Autofahrer die freie Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen zu anderen Einsatzorten oder Krankenhäusern gewährleisten. Wichtig: Selbst wenn vorausfahrende Verkehrsteilnehmer noch keine Rettungsgasse gebildet haben, ist jeder Einzelne verpflichtet, mit der Bildung einer Rettungsgasse zu beginnen.
Fast 30 Jahre Erfahrung in Deutschland haben gezeigt, dass eine Rettungsgasse bis zu vier Minuten Zeitgewinn für die Einsatzkräfte bedeutet. Das kann Leben retten. Denn die Überlebenschancen von Schwerstverletzten erhöhen sich im Schnitt um zehn Prozent pro Minute, je schneller professionelle Hilfe vor Ort ist. Vier Minuten Zeitersparnis dank der Rettungsgasse bedeuten also eine bis zu 40 Prozent höhere Überlebenschance.
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