Spezial-Straf-Rechtsschutz
Spezialisierte Rechtsanwälte helfen -
wenn mehr als nur Ihr guter Ruf auf dem Spiel steht.
Nach einer Betriebsprüfung wird gegen Sie wegen Steuerhinterziehung
ermittelt.
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwerste Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen - als Inhaber des Unternehmens - eine grobe Aufsichtspflichtverletzung vor und erhebt Anklage wegen Körperverletzung.
Als Handwerker führen Sie eine Altbausanierung durch. Den Bauschutt lagern Sie zunächst auf dem Grundstück. Unter dem Bauschutt befinden sich Asbestplatten, die von Ihnen übersehen wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vorsätzliche umweltgefährdende Abfallbeseitigung vor.
Auf die Spezialisten können Sie sich verlassen.
ermittelt.
Aufgrund eines Betriebsunfalles erleidet ein Mitarbeiter schwerste Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen - als Inhaber des Unternehmens - eine grobe Aufsichtspflichtverletzung vor und erhebt Anklage wegen Körperverletzung.
Als Handwerker führen Sie eine Altbausanierung durch. Den Bauschutt lagern Sie zunächst auf dem Grundstück. Unter dem Bauschutt befinden sich Asbestplatten, die von Ihnen übersehen wurden. Die Staatsanwaltschaft wirft Ihnen vorsätzliche umweltgefährdende Abfallbeseitigung vor.
Auf die Spezialisten können Sie sich verlassen.
Der Spezial-Straf-Rechtsschutz kann gegen Aufpreis in Ihrem Spezial-Rechtsschutz mit eingeschlossen werden.
Die Highlights:
- Vermittlung einer kostenfreien telefonischen Erstberatung durch unabhängige Rechtsanwälte (24-Std.-Service), auch in nicht versicherten Angelegenheiten – es fallen lediglich die Telefongebühren an.
- Rechtsschutz beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
- Keine Rückforderung der Kosten bei Abschluss des Verfahrens durch rechtskräftigen Strafbefehl
Was ist versichert?
- Kostenübernahme für die Verteidigung in Strafverfahren aus dem beruflichen Bereich
- Honorarvereinbarungen mit spezialisierten Rechtsanwälten
- Beauftragung eines eigenen Gutachters im Strafverfahren
- Firmenstellungnahme
- Zeugenbeistand
Wer ist versichert?
Zum versicherten Personenkreis zählen
- Versicherungsnehmer (das im Versicherungsschein bezeichnete Unternehmen)
- Inhaber, gesetzliche Vertreter des versicherten Unternehmens
- Arbeitnehmer in Ausübung der beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
Nicht versicherbare Branchen und Berufsgruppen: siehe hier
Welche Leistungsarten sind versichert?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den versicherten Leistungsarten mit Beispielen. Denn konkrete Beispiele erklären oft mehr als viele Worte. In der Übersicht können Sie unseren Spezial-Straf-Rechtsschutz auch mit unseren anderen Produkten vergleichen.
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