JURAMED mit fallender Selbstbeteiligung
Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren:
Die Selbstbeteiligung - beginnend mit 1.000,- € - wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr.
Die Selbstbeteiligung reduziert sich für das Folgejahr, wenn im laufenden
Versicherungsjahr kein eintrittspflichtiger Schaden gemeldet wurde.
Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung.
Eine Rückstufung erfolgt, wenn ein Schaden gemeldet wurde, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht.
Übersicht zur Rückstufung:
- Vertrag in SB-Stufe 1 - 3: Rückstufung in SB-Stufe 1
- Vertrag in SB-Stufe 4: Rückstufung in SB-Stufe 2
- Vertrag in SB-Stufe 5: Rückstufung in SB-Stufe 3
- Vertrag in SB-Stufe 6 - 10: Rückstufung in SB-Stufe 4
Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 250,- €;
es erfolgt keine Rückstufung mehr.Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr.