Spezial-Rechtsschutz – für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe

Recht und Beratung in einem Paket!

Gesundheit ist oft kein Zufall – Recht erhalten auch nicht.

Die offene Rechnung wird obgleich mehrfacher Mahnungen nicht bezahlt. Sie müssen Klage gegen den Patienten einreichen.

Ihre Mitarbeiterin kommt mehrfach unentschuldigt zu spät. Im Arbeitsgerichtsprozess wird die Rechtmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz dieses Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen.

Das Finanzamt erkennt die Kosten der beruflichen Weiterqualifizierung im Steuerbescheid nicht an. Nach erfolglosem Einspruch müssen Sie Klage vor dem Finanzgericht einreichen.

Oft müssen Anwälte und Gerichte helfen, wenn eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
Wir bieten Ihnen Rechtsschutz mit optimaler Leistung
ab 32,16 € im Monat an.

(inkl. der bei der KS/AUXILIA üblichen Clubleistungen)

Die Highlights:

  • Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (24-Std.-Service) in versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten
  • Unbegrenzte Versicherungssumme europaweit, weltweit und für die Strafkaution
  • Weltweiter Versicherungsschutz
    – bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreise ohne zeitliche Begrenzung
    – für Work & Travel-, Schüleraustausch- und Aupair-Aufenthalte
    – aus Verträgen über das Internet
  • Mediation ohne Selbstbeteiligung in allen versicherten Rechtsgebieten, bei Aufhebungsvereinbarungen und angedrohter Kündigung, kollektivem Arbeits- und Dienstrecht, bei Trennung und Scheidung
  • Mit beruflichem Vertrags-Rechtsschutz ab dem Klageverfahren
  • Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung bei Abschluss durch anwaltliche Erstberatung
  • Update-Garantie
  • Aktualisierungs-Service bei Einführung einer neuen Tarifgeneration
  • Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich
  • Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken – ohne Wartezeit

Was ist versichert?

Unser Spezial-Rechtsschutz ist eine Kombination aus:

Wer ist versichert?

Zum versicherten Personenkreis zählen (gemäß Familiendefinition):
  • Versicherungsnehmer
  • Ehe- und Lebenspartner
  • Minderjährige Kinder
  • Volljährige Kinder
  • Enkelkinder
  • Eltern
  • Großeltern
  • Die Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer
  • Berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge

Welche Versicherungsarten sind versichert?

Hier finden Sie eine Übersicht zu den versicherten Leistungsarten mit Beispielen. Denn konkrete Beispiele erklären oft mehr als viele Worte. In der Übersicht können Sie unseren Spezial-Rechtsschutz auch mit unseren anderen Lösungen vergleichen.