Grundstücks- und Mietbereich im Spezial-Rechtsschutz Heilwesen
Versichert sind alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland vom im Antrag genannten Berechtigten für den privaten Bereich und dessen mitversicherte Familienangehörigen.
Versichert sind zusätzlich entweder die selbstgenutzte Praxis unter der im Antrag angegebenen Anschrift (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile) oder maximal drei gewerblich selbstgenutzte Objekte/Praxen mit einer Jahresbruttomiete/-pacht bis insgesamt 75.000 €.
Die den Betrag übersteigende Jahresbruttomiet-/pachtzahlung muss gemäß Tarif versichert werden.