Fahrzeug-Rechtsschutz ab 5,22 € im Monat!
(inkl. der bei der KS/AUXILIA üblichen Clubleistungen)
Fahrzeug-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und Heilwesenberufe
Die Fahrzeuge sind nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen:
Die Highlights
- Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte über unsere Hotline (24-Std.-Service) in versicherten, nicht versicherten und nicht versicherbaren Angelegenheiten.
- Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer des versicherten Fahrzeuges
- Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer auch als Fahrer fremder Fahrzeuge
- Keine Wartezeiten
Wer ist versichert?
- Der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter, Fahrer, Mieter oder Entleiher des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges
- Der Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen
(gemäß Familiendefinition)- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr
- als Fahrer fremder Fahrzeuge
- Mitversichert sind alle Personen als berechtigte Fahrer und berechtigte Insassen des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrzeuges
Hinweis: Ist der Versicherungsnehmer eine Firma, ist eine Person zu benennen, für die als Fahrer fremder Motorfahrzeuge Rechtsschutz besteht. Bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr sind diese Person sowie deren Familienangehörige versichert.
Welche Leistungsarten sind versichert?
Hier finden Sie eine Übersicht zu den versicherten Leistungsarten mit Beispielen. Denn konkrete Beispiele erklären oft mehr als viele Worte.
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