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Sie bemängeln bei Ihrer Kfz-Werkstatt bereits zum 3. Mal einen technischen Defekt Ihres Autos. Das Problem kann nicht behoben werden, die Werkstatt verlangt aber die Bezahlung aller Rechnungen.
Im Rahmen der Mediation beauftragen Sie einen Gutachter. Dieser findet den Defekt und er wird behoben. Die Werkstatt entschuldigt sich und einigt sich gütlich mit Ihnen bezüglich der entstandenen Kosten.
Ihr Arbeitgeber kündigt Ihnen betriebsbedingt.
Im Rahmen der Mediation einigen Sie sich auf eine hohe Abfindung, da Ihr Arbeitgeber die gesparten Anwaltskosten für die Entscheidung berücksichtigen konnte. Zusätzlich verhilft Ihnen der Arbeitgeber zu einem beruflichen Neustart, indem er Sie persönlich bei einem anderen Arbeitgeber empfiehlt.
Gerade im Arbeitsrecht kann man dem Arbeitgeber mit einer Mediation signalisieren, dass man nicht auf Streit aus ist. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts hingegen kann vom Arbeitgeber anders aufgefasst werden. Die Erfahrung zeigt, dass mit Hilfe einer Mediation sogar oftmals der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Und dies, ohne danach ein belastetes Verhältnis zum Arbeitsgeber zu haben!
Ihr Nachbar übt lautstark am Musikinstrument Schlagzeug. Auf Ihre Hinweise hin bessert sich die Situation nicht.
Die Mediation bringt die Einigung, dass der Nachbar sein Spiel nur in büroüblichen Zeiten ausübt. Damit kann der Nachbar auch weiterhin seinem Hobby nachgehen, Sie haben für die wichtige Abendzeit Ruhe.