Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungsbedingungen


Was eine Rechtsschutzversicherung leistet und in welcher Form sie angeboten wird, ist in den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) verbindlich festgelegt.

Darin sind auch die Rechte und Pflichten beider Vertragspartner geregelt.

Zwangsläufig sind die ARB, wie andere Versicherungsbedingungen auch, in juristischer Sprache abgefasst und zugeschnitten auf das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland.

Hier finden Sie unsere aktuellen ARB:

Hier finden Sie die Klausel 7 zum Kleinunternehmer-Rechtsschutz

Wir haben hier für Sie auch die früheren ARB (Stand 01.01.2009), ab dem Jahr 1994, zum Download hinterlegt: