Gut gerüstet – unsere Schutzbriefleistungen

Sehen Sie in dieser Aufstellung, dass die Schutzbrief-Leistungen die ideale Ergänzung zu Ihrer Clubmitgliedschaft ist.

Hier die Leistungen auf einen Blick

  • Pannen- und Unfallhilfe am Schadenort
    Durch ein Pannenhilfsfahrzeug wird Ihr liegengebliebenes Fahrzeug direkt am Schadenort z. B. mit einer Starthilfe wieder fahrbereit gemacht, so dass Sie Ihre Fahrt fortsetzen können.

    Wir übernehmen die Kosten bis 103,- € (einschließlich vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführte Kleinteile).

    Clubmitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Pannenhilfe bis 55,- €, so dass wir insgesamt Kosten in Höhe von 158,- € übernehmen.
  • Bergen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall
    Ihr Fahrzeug ist von der Straße abgekommen und wird beispielsweise aus dem Graben wieder auf die Fahrbahn gebracht.

    Wir übernehmen die Kosten in voller Höhe.
  • Abschleppen des Fahrzeuges nach Panne oder Unfall
    Ihr liegengebliebenes Fahrzeug muss in eine Werkstatt abgeschleppt werden, weil eine Pannenhilfe am Schadenort nicht möglich ist.

    Wir übernehmen die Kosten bis 154,- € (einschließlich evtl. versuchter Pannenhilfskosten).

    Clubmitglieder haben zusätzlich Anspruch auf eine Abschleppbeihilfe bis 65,- €, so dass wir insgesamt Kosten in Höhe von 219,- € übernehmen.
  • Weiter- oder Rückfahrt bei Fahrzeugausfall
    Wenn eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft Ihres Fahrzeuges nach Panne oder Unfall nicht sofort möglich ist oder wenn Ihr Fahrzeug gestohlen wurde, übernehmen wir Ihre

    • Heimreisekosten oder
    • Fahrtkosten zum Zielort oder
    • für eine Person auch die Rückfahrt zum Schadenort, um das dort reparierte Fahrzeug abzuholen.

    Die anfallenden Kosten erstatten wir bis 1.534,- € je versicherte Person (Bahnkosten oder wahlweise ab 1.000 Bahn-km auch die Kosten eines Economy-Fluges sowie Taxikosten bis 52,- €).

    Diese Leistung gilt nur alternativ zum Mietwagen.
  • Übernachtung bei Fahrzeugausfall
    Ihr Fahrzeug wurde gestohlen oder ist nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und kann am Schadenstag nicht mehr repariert werden.

    Wir übernehmen für die Reparaturdauer die Kosten der Übernachtung längstens für drei Nächte bis 77,- € je Nacht und Person. Beanspruchen Sie lieber Fahrt- oder Mietwagenkosten erstatten wir eine Übernachtung.
  • Mietwagen bei Fahrzeugausfall
    Ihr Fahrzeug wurde gestohlen oder ist nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und die Reparatur zieht sich hin.

    Wir übernehmen für die Reparaturdauer, längstens für 7 Tage.

    • Mietwagenkosten im Ausland bis zu 364,- €, (im Inland gilt ein Höchstbetrag von 52,- € pro Tag) oder
    • Nutzungsausfall bis zu 26,- € pro Tag oder
    • Pickup-Kosten im Inland bis zu 364,- €. Der Pickup bringt Sie, die Fahrzeuginsassen, sowie das Fahrzeug zu Ihrem Wohnort zurück.

    Diese Leistung gilt nur alternativ zur Weiter- oder Rückfahrt.
  • Ersatzteilversand
    Wenn eine Reparatur Ihres Fahrzeuges im Ausland nicht möglich ist, weil dort das erforderliche Ersatzteil nicht erhältlich ist, kümmern wir uns um die Beschaffung und übernehmen die Versandkosten in voller Höhe.
  • Fahrzeugtransport nach Fahrzeugausfall
    Ihr Fahrzeug ist im Ausland nach Panne oder Unfall in eine Werkstatt abgeschleppt worden und kann dort nicht repariert werden (kein Totalschaden).

    Wir organisieren und übernehmen die Kosten für den Rücktransport des Fahrzeuges zu einer Werkstatt bis zu Ihrem Wohnsitz.
  • Fahrzeugunterstellung nach Fahrzeugausfall
    Ihr Fahrzeug muss nach Panne oder Unfall bis zur Fertigstellung der Reparatur bzw. Durchführung des Transportes zu einer Werkstatt oder nach Diebstahl im Ausland bis zum Rücktransport bzw. der Verzollung/Verschrottung untergestellt werden.

    Wir übernehmen die angefallenen Standgebühren bis zu zwei Wochen.
  • Fahrzeugverzollung und –verschrottung
    Ihr Fahrzeug muss nach einem Totalschaden oder Diebstahl im Ausland verzollt oder verschrottet werden.

    Wir übernehmen die Kosten der Verschrottung bzw. die bei der Verzollung angefallenen Verfahrensgebühren in voller Höhe.
  • Fahrzeugabholung, Übernachtung nach Fahrerausfall
    Das Fahrzeug kann nach Erkrankung oder Tod des Fahrers weder von Ihnen noch von einem Insassen zurückgefahren werden.

    Wir organisieren einen Ersatzfahrer und übernehmen die hierfür angefallenen Kosten in voller Höhe.

    Wird die Abholung selbst veranlasst, erstatten wir 0,26 € je km einfache Entfernung zwischen Wohnsitz und Schadenort.

    Zusätzlich tragen wir die durch den Fahrerausfall angefallenen Übernachtungskosten aller Insassen, längstens für drei Nächte bis 77,- € je Person.
  • Ersatz von Reisedokumenten
    Wenn auf einer Auslandsreise die dafür dringend benötigten Dokumente verloren gehen, sind wir bei der Ersatzbeschaffung behilflich und übernehmen hierfür anfallende Gebühren.
  • Ersatz von Zahlungsmitteln
    Sie geraten auf einer Auslandsreise nach Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle Notlage.

    Wir nehmen Kontakt mit Ihrer Hausbank auf. Wenn dies innerhalb des nächsten Werktages nicht möglich ist, gewähren wir Ihnen ein Darlehen bis zu 1.534,- € je Schadenfall.
  • Vermittlung ärztlicher Betreuung
    Wenn Sie auf einer Auslandsreise erkranken, informieren wir Sie über die Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung. Bei Bedarf stellen wir den Kontakt zwischen Ihrem Hausarzt und dem Arzt oder Krankenhaus vor Ort her.

    Wir übernehmen hierfür anfallende Kosten in voller Höhe.
  • Arzneimittelversand
    Wenn Sie auf einer Auslandsreise dringend verschreibungspflichtige Arzneimittel benötigen, die dort nicht erhältlich sind, organisieren wir nach Abstimmung mit Ihrem Hausarzt den Arzneimittelversand.

    Wir übernehmen hierfür entstandene Versandkosten sowie eventuell notwendige Abholungs- und Verzollungskosten.
  • Kosten für Krankenbesuch
    Wenn Sie auf einer Reise erkranken und deshalb ein länger als zwei Wochen andauernder Krankenhausaufenthalt anfällt, übernehmen wir die Fahrt- und Übernachtungskosten für Krankenbesuche durch eine nahestehende Person bis zu 512,- € je Schadensfall.
  • Krankenrücktransport, Übernachtung
    Sie erkranken auf einer Reise so schwer, dass ein medizinisch notwendiger Krankenrücktransport erforderlich ist.

    Wir kümmern uns um die Organisation und übernehmen die anfallenden Kosten des Rücktransportes in voller Höhe.

    Zusätzlich ersetzen wir durch die Erkrankung angefallenen Übernachtungskosten längstens für drei Nächte bis 77,- € je Person.
  • Rückholung von Kindern
    Wenn Sie sich auf einer Reise aufgrund Erkrankung oder infolge Todes nicht um mitreisende Kinder unter 16 Jahren kümmern können und auch kein anderer Familienangehöriger, sorgen wir für die Abholung und Rückfahrt durch eine Begleitperson zum Wohnsitz.

    Die anfallenden Kosten übernehmen wir bis 1.534,- € je versicherte Person (Bahnkosten oder wahlweise ab 1.000 Bahn-km auch die Kosten eines Economy-Fluges sowie Taxikosten bis 52,- €).
  • Hilfe im Todesfall
    Bei Eintritt des Todes auf einer Auslandsreise sorgen wir nach Abstimmung mit den Angehörigen für die Bestattung im Ausland oder die Überführung nach Deutschland.

    Wir übernehmen die anfallenden Kosten in voller Höhe.
  • Kostenerstattung bei Reiseabbruch
    Eine Auslandsreise muss aus wichtigen Gründen (schwere Erkrankung oder Tod) eines Mitreisenden oder eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Vermögensschädigung vorzeitig abgebrochen werden.

    Wir übernehmen die zusätzlich entstehenden höheren Fahrtkosten bis 2.557,- € je Schadensfall.
  • Reiserückrufservice
    Auf einer Reise ist aus wichtigen Gründen (schwere Erkrankung oder Tod) eines nahen Verwandten bzw. wegen einer erheblichen Vermögensschädigung ein Rückruf durch Rundfunk erforderlich.

    Wir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten.
  • Hilfeleistung im besonderen Notfällen
    Auf einer Auslandsreise geraten Sie in eine besondere Notlage, die im Schutzbrief nicht geregelt ist und besondere Hilfe erfordert.

    Wir treffen alle notwendigen Maßnahmen, um erhebliche Nachteile für Gesundheit und Vermögen zu vermeiden. Wir übernehmen entstehende Kosten bis 256,- € je Schadensfall.