Familiendefinition Schutzbrief

Soweit in den Schutzbriefen Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis:
  • der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte
    sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers,
  • die minderjährigen Kinder,
  • die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis
    zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche
    Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt
    erhalten,
  • die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten
    und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/
    Lebenspartners.

Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners und der Eltern ist schriftlich zu beantragen.