
"Oh, nein!"
Das Aufleuchten eines roten Blitzes am Straßenrand verheißt nichts Gutes. Doch um die Gefahren im Straßenverkehr zu minimieren, gibt es klare Regeln.
Zum 28. April 2020 gelten deutlich verschärfte Bußgelder. Bereits ab 16 km/h zu schnell droht ein Punkt, ab 21 km/h sogar ein Fahrverbot. Wir haben für Sie die neuen Regeln in einer Übersicht zusammengefasst.
Hinweis: Aufgrund eines Formfehlers im geänderten Gesetzestext der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 sind alle Änderungen des Bußgeldkatalogs nichtig. Davon sind die Verhaltensregeln der StVO nicht betroffen. Vereinzelte Bundesländer weisen bereits die Behörden an, den alten Bußgeldkatalog für alle offenen Verfahren anzuwenden. Der unten aufgeführte Auszug aus dem Bußgeldkatalog beinhaltet noch die neuen Strafen (Ende April 2020) auf.
Grundsätze zum Fahreignungsregister (BKatV)
Im Fahreignungsregister werden eingetragen:
- Alle Verkehrsordnungswidrigkeiten ab 1 Punkt
- Besondere Straftaten
Punktevergabe:
1 Punkt für schwere Verstöße (Ordnungswidrigkeiten)
2 Punkte für besonders schwerwiegende Verstöße sowie besondere Straftaten
3 Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
Maßnahmen:
1-3 Punkte = Vormerkung (freiwilliges Fahreignungsseminar möglich)
4-5 Punkte = Ermahnung (freiwilliges Fahreignungsseminar möglich)
6-7 Punkte = Verwarnung (freiwilliges Fahreignungsseminar möglich - jedoch ohne Punkteabzug)
ab 8 Punkte = Fahrerlaubnisentzug
Mit einem freiwilligen Fahreignungsseminar innerhalb von 5 Jahren, bei maximal 5 Punkten, kann ein Abzug von einem Punkt erreicht werden.
Jeder Verstoß endet mit der Tilgungsfrist einzeln:
- 2,5 Jahre bei Ordnungswidrigkeit mit 1 Punkt
- 5 Jahre bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit 2 Punkten
- 10 Jahre bei Straftaten mit 3 Punkten (mit Fahrerlaubnisentzug)
Daran schließt sich jeweils eine Überliegefrist von einem Jahr an.
Punkte entstehen mit dem Tattag, sofern die Tat Rechtskraft erlangt.
Geschwindigkeit
(Kfz bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht)
außerorts
Überschreitung | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot Monat(e) |
bis 10 km/h | 20 € | - | - |
11 - 15 km/h | 40 € | - | - |
16 - 20 km/h | 60 € | - | - |
21 - 25 km/h | 70 € | 1 | - |
26 - 30 km/h | 80 € | 1 | 1 |
31 - 40 km/h | 120 € | 1 | 1 |
41 - 50 km/h | 160 € | 2 | 1 |
51 - 60 km/h | 240 € | 2 | 1 |
61 - 70 km/h | 440 € | 2 | 2 |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 |
Diverse Verstöße
Regelsatz | Punkte | Fahrverbot Monat(e) | |
Handybenutzung während der Fahrt | |||
als Fahrer eines Kfz | 100 € | 1 | - |
als Radfahrer | 55 € | - | - |
Rotlichtverstöße | |||
Ampel bei "Rot" überfahren | 90 € | 1 | - |
...mit Gefährdung | 200 € | 2 | - |
...mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 |
Ampel bei schon länger als 1 Sek. leuchtendem Rot überfahren | 200 € | 2 | 1 |
...mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 |
...mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 |
Abstand
Nichteinhalten des Abstands von einem vorausfahrenden Fahrzeug in Metern
Bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h
Abstand zum Vorausfahrenden weniger als | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot Monat(e) |
5/10 des halben Tachowerts | 75 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowerts | 160 € | 2 | 1* |
2/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 2* |
1/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 3* |
* Nur bei mehr als 100 km/h
Bei Geschwindigkeiten von mehr als 130 km/h
Abstand zum Vorausfahrenden weniger als | Regelsatz | Punkte | Fahrverbot Monat(e) |
5/10 des halben Tachowerts | 100 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowerts | 180 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowerts | 240 € | 2 | 1 |
2/10 des halben Tachowerts | 320 € | 2 | 2 |
1/10 des halben Tachowerts | 400 € | 2 | 3 |
Über die folgenden Links erfahren Sie, was Ihnen im Fall der Fälle droht.
Bußgeldrechner der Bayrischen Polizei
Bußgeldkatalog des Bundesministeriums
Hier erhalten Sie Auskunft über Ihren Punktestand
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