Höhere Bußgelder für Autofahrer – aber Gesetz ist noch nicht durch

Der Bundesrat muss den Bußgeldkatalog noch verabschieden, aber so viel ist schon jetzt klar: Bspw. Falschparken oder das Blockieren von Rettungsgassen werden künftig deutlich härter sanktioniert.

Aus Berichten vieler Medien erhält der Leser den Eindruck, dass die neuen Bußgeldregelungen bereits zum 01.01.2020 in Kraft getreten sind. Allerdings ist der neue Bußgeldkatalog bis dato noch nicht rechtsgültig. Das Bundesverkehrsministerium hat auf Anfrage des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) bestätigt, dass der neue Bußgeld-katalog noch nicht in Kraft getreten ist. So muss der Bundesrat in einer seiner nächsten Sitzungen dem Änderungsentwurf des Bußgeldkatalogs erst noch zustimmen. Wie einzelne Verstöße im Rahmen des neuen Bußgeldkatalogs voraussichtlich künftig geahndet werden, darüber informiert der KS wie folgt. Ein Rettungsgassen Künftig wird die Behinderung von Einsatzkräften, etwa bei Unfällen, stärker geahndet. Für das Blockieren der Rettungsgasse drohen weiterhin 240 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg und neu ein Monat Fahrverbot. Ebenfalls neu: Dieselben Sanktionen betreffen die Fahrer, die eine freie Rettungsgasse benutzen, indem sie beispielsweise einem Einsatzfahrzeug hinterherfahren. Falschparken und unberechtigt halten Sowohl beim falschen Parken als auch beim Halten von Autos in bestimmten Bereichen greift der Gesetzgeber künftig härter durch. Für das unberechtigte Parken auf einem Behindertenparkplatz, einem E-Kfz-Parkplatz oder in einer Feuerwehrzufahrt werden je 55 Euro fällig. Wer in der Feuerwehrzufahrt parkt und dadurch zusätzlich Einsatzfahrzeuge behindert, muss 70 Euro zahlen und erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Parkt man mit dem Auto auf Geh-, Rad-, Radschnellweg oder in einer Fußgängerzone (Zeichen 237/240/241/241.1), drohen 55 Euro Bußgeld. Teurer wird es, wenn Fußgänger oder Radfahrende dadurch behindert werden oder länger als eine Stunde geparkt wird. In beiden Fällen kommen auf den Falschparker je 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg zu. Auch wer unberechtigt hält, wird künftig stärker zur Kasse gebeten: Beim Halten in zweiter Reihe oder auf einem Schutzstreifen für Radfahrer werden je 55 Euro fällig. Werden in beiden genannten Fällen andere behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 70 Euro, zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg.