Eigener Kinderpass bei Auslandsreisen

KS: Vermerke im Pass der Eltern sind ungültig

Früher war es üblich, dass Kleinkinder im Pass der Eltern eingetragen waren. Das genügte bei Auslandsreisen. Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) berichtet, gilt das seit zwei Jahren nicht mehr. Heute braucht jedes Kind ‒ sogar Säuglinge ‒ ein eigenes Reisedokument, Personalausweis oder Pass, wenn es mit oder ohne Eltern in ein anderes Land reist. Nach Auskunft des KS gibt es verschiedene offizielle Dokumente für Kinder, den Kinderreisepass, einen normalen Reisepass, den E-Reisepass oder einen Personalausweis, der bei Reisezielen innerhalb Europas ausreicht.

Was richtig und sinnvoll ist, hängt vom Reiseland ab. Die zuständige Passbehörde gibt Auskunft. Für die meisten Babys, Kleinkinder und Kinder rät der KS allein aus Kostengründen zum Kinderreisepass, der mit 13 Euro weniger als die Hälfte eines Reisepasses kostet (37,50 Euro).

Den entsprechenden Antrag darf nur derjenige stellen, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat. Diese Person muss persönlich mit dem Kind (auch Babys) zur Passbehörde kommen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, kann einer allein kommen, sofern er eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt. Für den Antrag sind die folgenden Unterlagen nötig:

  • Ein aktuelles Biometrie-taugliches Passfoto des Kindes
  • Personalausweise oder Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen
  • Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben


Ein Kinderreisepass hat sechs Jahre Gültigkeit, längstens allerdings bis zum zwölften Lebensjahr.