"Vogel"-Zeigen kann teuer werden

KS: Im Straßenverkehr geht das den Staatsanwalt an

Beleidigungen sind im Straßenverkehr ganz normal. Beim Drängeln, Schneiden oder Ausbremsen kommt es oft zu Kraftausdrücken oder zu entsprechenden Zeichen. Wer beispielsweise mit dem Finger an die Stirn tippt, zeigt seinem Gegenüber, was er von ihm hält. Auch den nach oben gerichteten Mittelfinger versteht jeder. Doch nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) kann das teuer werden, auch wenn es jetzt keine Punkte mehr gibt.

Es ist nämlich ein Unterschied, ob man den "Vogel" im privaten Leben zeigt oder im Straßenverkehr. Denn hier gilt eine Beleidigung als Straftat nach § 185 StGB, was eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe zur Folge haben kann. Nach einer entsprechenden Anzeige sieht die Staatsanwaltschaft in der Regel ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung und erhebt Anklage.

So kann der gestreckte Mittelfinger durchaus ein paar tausend Euro kosten, ein Vogelzeigen um die 750 Euro. Bei der Beleidigung eines Polizeibeamten kann es richtig teuer werden. Deshalb rät der KS ‒ nicht zuletzt auch mit Blick auf den Geldbeutel ‒ sich zurückzuhalten und beleidigende Gesten oder Ausdrücke im Straßenverkehr zu vermeiden.