Tachomanipulation kein Kavaliersdelikt

KS rät: Beim Gebrauchtwagenkauf auf Feinheiten schauen

Nach Schätzungen der Polizei ist bei jedem dritten Gebrauchtwagen, der zum Verkauf steht, der Tacho manipuliert. Mit einem kleinen technischen Eingriff, der nur wenige Sekunden dauert, täuschen skrupellose Autoverkäufer, aber auch technikversierte Amateure eine geringere Fahrleistung vor und bieten den Wagen deutlich teurer an. Nach Information des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist dies kein Kavaliersdelikt, sondern Betrug. Wer ein Auto mit manipuliertem Tacho anbietet, muss mit bis zu fünf Jahren Haft, zumindest aber mit einer saftigen Geldstrafe rechnen.

Offensichtlich ist die Autoindustrie wenig interessiert, hier wirksame Sperren einzubauen. Deshalb raten die Kfz-Experten des KS allen Kaufinteressenten von Gebrauchtfahrzeugen, nach Hinweisen zu suchen, die Manipulationen aufdecken können. Hierbei kann zum Beispiel helfen, den Aufkleber für den nächsten Ölwechsel zu kontrollieren, Eintragungen im Serviceheft auf Plausibilität zu prüfen oder in einer Markenwerkstatt den Wartungsintervallspeicher auslesen zu lassen. Überall ist der zu einem bestimmten Zeitpunkt bekannte Kilometerstand erfasst, der möglicherweise bereits höher ist als auf der digitalen Tachoanzeige.

Auch Unterlagen oder Rechnungen über den Austausch von Partikelfiltern, Stoßdämpfern, Achsgelenken oder Zahnriemen, die meist erst bei mehr als 120.000 Kilometer erforderlich sind, können Hinweise auf Tachomanipulation geben, vor allem, wenn der ablesbare Tachostand erheblich darunter liegt. Kann der Verkäufer kein Serviceheft vorlegen oder gibt er auf Fragen zur Fahrzeugbeschaffenheit nur vage Antworten, ist Vorsicht geboten.

Und hier noch ein paar Empfehlungen der KS-Experten. Beim Gebrauchtwagenkauf sollte man

  • sich vorab im Internet über Schwachstellen des Modells informieren,
  • Zeugen, am besten einen Fachmann mitnehmen,
  • bei der Probefahrt stets selbst mitfahren oder andere Person beauftragen,
  • Ölstand und Ölqualität prüfen,
  • Identität zwischen Verkäufer und der in den Fahrzeugdokumenten eingetragenen Person prüfen.