Kinderpass bei Auslandsreisen

KS: Einträge im Pass der Eltern sind ungültig

Eltern, die mit ihren Kleinkindern ins Ausland reisen wollten, konnten in früheren Zeiten deren Namen und Daten in ihrem Pass eingetragen lassen. Das genügte in den meisten Ländern. Seit drei Jahren gibt es das nicht mehr, berichtet der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS). Heute braucht jedes Kind - sogar ein Säugling - ein eigenes Reisedokument, Personalausweis oder Pass, wenn es mit oder ohne Eltern in ein anderes Land reist. Nach Auskunft des KS können Eltern dabei wählen zwischen verschiedenen offiziellen Dokumenten für Kinder, einem Kinderreisepass, einem normalen Reisepass, einem E-Reisepass oder einen Personalausweis, der bei Reisezielen innerhalb Europas ausreicht.

Was richtig und sinnvoll ist, hängt nicht zuletzt auch vom Reiseland ab. Die zuständige Passbehörde gibt Auskunft. Für die meisten Babys, Kleinkinder und Kinder rät der KS allein aus Kostengründen zum Kinderreisepass, der mit 13 Euro weniger als die Hälfte eines Reisepasses kostet (37,50 Euro).

Übrigens darf nur derjenige, der als Sorgeberechtigter den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen hat, den entsprechenden Antrag stellen. Diese Person muss persönlich mit dem Kind (auch Babys) zur Passbehörde kommen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, kann einer allein kommen, sofern er eine Zustimmungserklärung des anderen Elternteils vorlegt. Für den Antrag muss man die folgenden Unterlagen mitbringen:

  • Ein aktuelles Biometrie-taugliches Passfoto des Kindes
  • Personalausweise oder Reisepässe aller sorgeberechtigten Personen
  • Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
  • Alte Ausweisdokumente des Kindes (falls vorhanden) oder Geburtsurkunde des Kindes im Original
  • Kinder, die das zehnte Lebensjahr vollendet haben, müssen ihren Kinderreisepass selbst unterschreiben

Ein Kinderreisepass hat sechs Jahre Gültigkeit, längstens allerdings bis zum zwölften Lebensjahr.