"Bei Rot hier halten"

KS: Nichtbeachten der vorgezogenen Haltelinie im Prinzip nicht strafbar

Im Abstand von einigen Metern vor manch einer Ampelkreuzung gibt es eine vorgezogene Haltelinie sowie ein Schild mit dem Text "Bei Rot hier halten". Häufig ist das in engen Straßen der Fall, wo Linienbusse aus der Querstraße einbiegen müssen und dafür entsprechend Platz brauchen oder an Taxiständen. Nach Informationen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) ist das Nichtbeachten des Zusatzzeichens in Verbindung mit der markierten Haltelinie allerdings keine Ordnungswidrigkeit und hat auch nichts mit einem Rotlichtverstoß zu tun. Es handelt sich vielmehr um ein Richtzeichen, das der Erleichterung des Verkehrsflusses dient und deshalb lediglich als Empfehlung gilt.

Ein Sprecher des KS wies jedoch darauf hin, dass das Missachten der vorgezogenen Haltelinie dann verkehrsrechtlich als Behinderung gelten könnte, wenn dadurch das Einfahren des Querverkehrs unnötig erschwert oder sogar verhindert werden sollte. So könnte ein Autofahrer wegen Außerachtlassens der im Straßenverkehr erforderlichen Sorgfaltspflicht im äußersten Fall mit 20 Euro verwarnt werden. Kommt es allerdings zu einem Unfall, weil ein anderer beispielsweise aus einer Grundstücksausfahrt zwischen der vorgezogenen Haltelinie und der eigentlichen Ampelkreuzung in die Straße einfährt, kann dem Autofahrer eine gewisse Mitschuld angerechnet werden.