Wildunfall immer melden

KS: Sonst kann es Probleme mit der Versicherung geben

Gerade in Waldgebieten kommt es häufig vor, dass Hirsche, Rehe, Wildschweine, Hasen und anderes Getier über die Straße laufen. Besonders gefährlich ist das für Autofahrer in den Dämmerungs- und Nachtstunden, denn dann lässt sich eine Kollision manchmal nicht vermeiden. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) wissen allerdings viele Autofahrer nicht, wie man sich nach einem solchen Wildunfall richtig verhält und damit letztlich auch Nachteile bei der Schadenregulierung durch Versicherung oder Automobilclub vermeidet.

Taucht plötzlich ein Tier auf der Straße auf, rät der KS: Sofort bremsen, Licht abblenden und hupen. Ruckartige Ausweichmanöver sollte man besser vermeiden, besonders bei Gegenverkehr oder wenn das Risiko besteht, von der Fahrbahn abzukommen. Bevor man andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringt, ist es nach Ansicht des KS oft besser, einen Zusammenstoß mit dem Wild zu riskieren. Ist es einmal zur Kollision mit dem Tier gekommen, heißt es:

  • anhalten, Unfallstelle sichern, Warnweste anlegen, Warndreieck aufstellen Warnblinklicht einschalten,
  • etwaigen Verletzten helfen,
  • Polizei und Rettungskräfte verständigen (110, 112), gegebenenfalls Forstamt oder Jagdpächter (kümmern sich um das Tier und bestätigen Schaden für die Versicherung)
  • verletztes Tier unberührt lassen,
  • gegebenenfalls die Fluchtrichtung des Wildes merken, 
  •  Unfallstelle und Spuren am Fahrzeug fotografieren, besonders wenn die Polizei nicht in der Lage oder nicht bereit war, den Wildschaden zu bestätigen,
  • Spuren am Kfz (Blut und Haare) nicht vor Information der Versicherung entfernen,
  • Namen und Adressen von Zeugen und Helfern notieren.

Versicherungen regulieren Schäden aus der Berührung mit Haarwild unterschiedlich. Um Schadenersatz zu zahlen, verlangt die Teilkaskoversicherung einen Nachweis der Berührung mit dem Haarwild. Das sind Rot-, Dam-, Elch-, Reh-, Gams- und Schwarzwild sowie Hasen, Kaninchen, Dachse, Luchse und Marder. Die Vollkasko muss auch zahlen, wenn ein Wildschaden nur behauptet wird. Ein Wildunfall kann auch vorliegen, wenn lebloses Haarwild an- oder überfahren wird.

Im Rahmen der Clubleistungen können Mitglieder des KS übrigens eine Wildschadenbeihilfe bis 1.050 € im Jahr in Anspruch nehmen und zwar bei einem Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen.