Motor nicht warmlaufen lassen

KS: Auch bei strenger Kälte ist das verboten

Viele Autofahrer beginnen den Tag bereits mit einem Rechtsverstoß: Sie starten den Motor ihres Fahrzeugs und lassen ihn minutenlang laufen, um die Scheiben zu enteisen und um es beim anschließenden Fahren mollig warm zu haben. Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) sind etliche auch der Ansicht, sie täten ihrem Motor etwas Gutes, wenn sie ihm nicht gleich allzu viel Leistung abverlangen. Doch entsteht dadurch ein nicht unerheblicher Schaden für die Umwelt. Außerdem ist es nach § 30 der Straßenverkehrsordnung (StVO) "verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen." Wenn die Polizei einen erwischt, kostet das zehn Euro.

Technisch bringt das Warmlaufenlassen überhaupt nichts. Im Gegenteil: Ein kalter Motor bläst zwei- bis dreimal mehr schädliche Abgase in die Umwelt und produziert noch dazu unnötigen Lärm. Außerdem wird er sehr viel langsamer warm. Deutlich besser erwärmt sich der Motor, wenn man im mittleren Drehzahlbereich fährt. Kurze Strecken von wenigen hundert Metern sind bei Kälte ohnehin Gift für den Motor. Der KS rät, dann lieber das Auto stehen zu lassen und auf Busse und Bahnen umzusteigen.

Dass sich Anwohner über solch unnötige Motorgeräusche ärgern, steht auf einem anderen Blatt. Nicht selten kommt es wegen Lärmbelästigung am frühen Morgen zu Nachbarschaftsstreit. Die Polizei kann ein Lied davon singen.