Vorsicht beim Abschleppen

KS: Servolenkung und Bremskraftverstärker können ausfallen

Bei einer Fahrzeugpanne kann es vorkommen, dass man den Wagen abschleppen muss. Und wenn gerade kein Pannendienst verfügbar ist, muss man es unter Umständen selbst machen. Doch die wenigsten wissen, wie man sich in einer solchen Situation richtig verhält. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hat daher zusammengestellt, was es zu beachten gilt. Wichtig ist, dass Abschleppen von Kraftfahrzeugen nur in Notfällen erlaubt ist, also wenn der Wagen zum Beispiel im Verkehr betriebsunfähig geworden ist. Man darf ihn auch nur bis zur nächsten Werkstatt schleppen.

Bevor man das Pannenfahrzeug anhängt, sollte man sich mit dessen technischen Gegebenheiten vertraut machen. So sollte man Fahrzeuge mit Automatikgetriebe überhaupt nicht abschleppen, weil das Getriebe Schaden nehmen kann. Wer sich ans Steuer des gezogenen Fahrzeuges setzt, muss damit rechnen, dass der Wagen ohne Strom ist und dass dadurch Bremskraftverstärker und Servolenkung nicht funktionieren. Das heißt, es sind höhere Pedal- und Lenkkräfte nötig. Deshalb ist hier besondere Vorsicht geboten.

Abschleppen mit dem Seil ist wegen des geringen Abstands zum Zugfahrzeug gefährlich und kann leicht zum Unfall führen. Der KS rät daher, statt einem Seil eine Abschleppstange zu verwenden. Wichtig auch: Mit dem Schlüssel die Zündung einschalten, sonst greift die Lenkradsperre. Beim Abschleppen darf der Abstand zwischen dem ziehenden und dem gezogenen Wagen nicht mehr als fünf Meter betragen. Und beide müssen die Warnblinkanlage eingeschaltet haben.

Ist ein Fahrzeug auf der Autobahn liegengeblieben, darf man es nur bis zur nächsten Ausfahrt schleppen. Dort müssen beide die Autobahn verlassen. Jedoch ist es verboten, mit einem geschleppten Fahrzeug auf die Autobahn aufzufahren. Führerscheintechnisch gibt es dabei keine besonderen Vorschriften. Es genügt, dass der Fahrer des Zugfahrzeugs die dafür erforderliche Führerscheinklasse besitzt.