Nebelrücklicht nur bei "dicker Suppe" einsetzen

KS: Bei mehr als 50 Meter Sicht ist die grell-rote Leuchte verboten

Der Herbst zeichnet sich dadurch aus, dass es verstärkt Nebel gibt. Besonders in den Morgen- und Abend­stunden treten Nebelbänke auf. Für die Autofahrer sind das gefährliche Situationen. Da ist es wichtig, frühzeitig gesehen zu werden. Das Nebelrücklicht kann dabei wertvolle Dienste leisten. Doch warnt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS): Man darf die grell-rote Leuchte nur einschalten, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter be­trägt (§ 17 (3) StVO). Denn sie kann andere gefährlich blen­den, zum Beispiel bei Nieselregen. So verwechseln manche Autofahrer das Nebelschluss­licht ihres Vordermannes mit dessen Bremslicht. Das kann zu Fehlreaktionen und Auffahrunfällen führen.

Wie weit 50 Meter sind, lässt sich auf der Autobahn leicht festzustellen: Die Leitpfo­sten am Fahrbahnrand sind im Abstand von jeweils 50 Meter postiert. Nur wenn man den übernäch­sten Leitpfosten nicht mehr erkennen kann, also bei "wirklich dicker Suppe", darf man das Ne­bel­rücklicht ein­schalten. Um gut gesehen zu werden, rät der KS übrigens, auch tagsüber mit Abblend­licht zu fahren.