Ablenkung im Straßenverkehr – eine dauerhaft unterschätzte Gefahr

Eine kurze Unaufmerksamkeit des Autofahrers und schon ist es passiert – Ablenkung im Straßenverkehr kann oftmals tödlich enden. Gerade angesichts der wachsenden Blickablenkung durch immer mehr Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt im Auto will der Gesetzgeber daher nun eine neue Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften auf den Weg bringen.

„Der wichtigste Faktor für die Verkehrssicherheit ist und bleibt dennoch immer der Mensch. Daher sind ein hohes Maß an Verantwortung und Regelbewusstsein in Kombination mit der richtigen Einschätzung der eigenen Fähigkeiten mehr denn je entscheidend, um die Zahl der Verkehrstoten weiter Richtung null zu senken“, bringt es Marita Manger, Präsidentin des Automobilclubs KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), mit Blick auf die geplante neue Gesetzesverordnung auf den Punkt. So geht heute immerhin jeder zehnte Verkehrstote auf einen Unfall durch Ablenkung zurück. Denn wer am Steuer telefoniert oder sogar Textnachrichten verfasst, kann sich nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren, nicht rechtzeitig auf unmittelbare Ereignisse reagieren und gefährdet dadurch sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund hat sich der KS e.V., für den Verkehrssicherheit seit jeher im Fokus für seine Mitglieder steht, nicht nur in diesem Jahr unter anderem an der Aktion „BE SMART – Die bundesweite Verkehrssicherheitskampagne gegen das Handy in der Hand am Steuer“ beteiligt. Vielmehr ist der KS e.V. auch ein überzeugter Befürworter der geplanten Ausweitung des so genannten „Handyverbots“ in der Straßenverkehrsordnung (StVO) auch auf andere Kommunikationsgeräte wie beispielsweise Tablets. Denn, so viel ist klar: Wer bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h nur zwei Sekunden abgelenkt wird, ist knapp 30 Meter im „Blindflug“ unterwegs und steigert somit das Unfallrisiko massiv.

 

Brenzlige Situation bei jedem 2. Autofahrer durch Ablenkung

Im Straßenverkehr bedarf es zu jeder Zeit der vollen Konzentration des Autofahrers. Doch das ist meist die reine Theorie. Die Praxis indes ist eine andere. So ist laut Umfragen nahezu jeder zweite Autofahrer schon einmal durch Ablenkung in eine „brenzlige“ Situation geraten. Heute passiert dies vor allem durch eine zu lange Blickablenkung durch Informations-, Kommunikations- und Unterhaltungsmittel während der Fahrt. Kein Wunder, bedenkt man, dass nicht nur die Anzahl der Smartphones in den vergangenen Jahren rasant gestiegen ist, sondern die im Fahrzeug verbauten Geräte und Systeme selbst auch über immer vielfältigere

Nutzungsmöglichkeiten verfügen. Zwar arbeitet die Branche bereits mit Hochdruck daran, das Blickablenkungsrisiko während der Fahrt so gering wie möglich zu halten. So gehören situative Funktionsunterdrückung, wie Deaktivierung von manuellen Zieleingaben, Sperren von Textnachrichten oder Bildschirmabdunkelung während der Fahrt, ebenso wie Sprachsteuerung, Vorlesefunktion und Head-up-Display mehr und mehr zur Standardausstattung moderner Geräte und Fahrzeuge. Dennoch ist es erst ein Anfang.

 

§23 Absatz 1a StVO und Strafmaß auf dem Prüfstand

Der rasant fortschreitenden technischen Entwicklung und Vielfalt moderner Kommunikationsmittel will daher jetzt auch der Gesetzgeber Rechnung tragen. Entsprechend sollen der §23 Absatz 1a StVO durch Ausweitung des Hand-held-Verbotes für Auto- und Mobiltelefone auf sämtliche technische Geräte der Kommunikations-, Informations- und Unterhaltungselektronik angepasst sowie auch die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Vorschrift überarbeitet werden. So beeinträchtigen Aufgaben mit hohen visuell-motorischen Anforderungen wie Lesen und Eingeben von längeren Texten die Leistung der Fahrer stark, führen damit zu deutlich mehr Fahrfehlern und können fatale Folgen für die Verkehrssicherheit haben. Gleichwohl gehört der telefonierende Autofahrer mit dem Handy am Ohr ebenso wie der Kurznachrichten eintippende Lenker mit dem Mobiltelefon in der Hand heute bedauerlicherweise nach wie vor zum gängigen Bild im Verkehrsgeschehen.

Für den Autofahrer gilt es also künftig mehr denn je, seine Augen auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren – eine Blickzuwendung zum elektronischen Gerät sollte nur beiläufig erfolgen. Schließlich ist Aufmerksamkeit die beste Sicherheitsstrategie. Zwar wird es entsprechend dem Trend zum hoch- und vollautomatisierten Fahren dank des neuen §1b StVO erlaubt sein, dass sich der Autofahrer künftig in gewissen Grenzen mit anderen fahrfremden Tätigkeiten beschäftigen kann. Doch dies ist für die überwiegende Mehrheit der autofahrenden Bevölkerung zumindest derzeit noch Zukunftsmusik. Daher sollte sich der Autofahrer durch nichts, auch nicht von anderen Aktivitäten, wie Rauchen, Essen oder Trinken, ablenken lassen. Zwar wird dies auch künftig erlaubt sein, sofern kein anderer geschädigt, behindert oder belästigt wird. Es bedarf hier jedoch unverändert der Eigenverantwortung des Autofahrers. Und das ist und bleibt auch auf lange Sicht die beste Lösung.