Kfz-Kennzeichen bei Umzug behalten

Während vor einigen Jahren ein Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk auch automatisch ein neues Kennzeichen für das eigene Auto bedeutete, kann man heute das alte Kennzeichen behalten – das spart Zeit und Kosten. Was jedoch manche dabei vergessen: Der Wechsel des Wohnsitzes muss der Zulassungsstelle trotzdem mitgeteilt werden. Der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) erläutert die Einzelheiten.

Ein Umzug bedeutet vor allem immer eines: Stress. Zusätzlich zum Ein- und wieder Auspacken des gesamten Hausstands, ist die To-do-Liste voll mit Dingen, die zusätzlich noch erledigt werden müssen – vom Einwohnermeldeamt über Stromanbieter bis hin zum Nachsendeantrag bei der Post. Praktisch, dass man da sein Kfz-Kennzeichen seit mehreren Jahren einfach behalten kann, selbst wenn man in einen anderen Zulassungsbezirk zieht. Das spart Zeit und ist obendrein günstiger, da keine neuen Nummernschilder benötigt werden. Immerhin kosten neue Kennzeichen rund 35 Euro je Paar und wer darüber hinaus noch Wert auf ein Wunschkennzeichen legt, muss je nach Ort nochmals zwischen 10 und 20 Euro drauflegen. Möglich ist die bundesweite Kennzeichenmitnahme seit 1. Januar 2015, nachdem sich die Verkehrsministerkonferenz der Länder bereits im April 2012 für den Verzicht auf die Umkennzeichnung ausgesprochen hatte und gute Erfahrungen mit diesen Ausnahmeregelungen gemacht wurden.

Wichtig: Wohnsitzwechsel mitteilen

„Was viele aber nach wie vor nicht wissen, ist, dass die Zulassungsbehörde am neuen Wohnort dennoch unverzüglich über den Wohnsitzwechsel zu informieren ist. Dabei muss unter anderem der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) vorgelegt werden, um die neue Adresse einzutragen“, so die Experten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Nach wie vor ist es jedoch natürlich auch möglich, beim Umzug ein neues Kennzeichen zu beantragen. Hierfür muss auf jeden Fall der Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) berichtigt werden. Auch müssen die alten Kfz-Kennzeichen bei der Zulassungsstelle entstempelt werden. Übrigens: Auch wer innerhalb des Landkreises oder der Stadt umzieht oder wessen Name sich ändert, z.B. aufgrund von Heirat oder Scheidung, der muss dies in den Fahrzeugpapieren vermerken lassen!