Der Winter naht – jetzt Reifen wechseln!

Ein erster Kälteeinbruch hat manchen Orten schon Schneefall beschert. Höchste Zeit, Winterreifen aufzuziehen! Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), Deutschlands drittgrößter Automobilclub, informiert darüber, was in puncto Reifen in der kalten Jahreszeit zu beachten ist

Auch wenn die Uhren 2020 anders zu ticken scheinen: Schon wieder ist es Oktober und damit das erste „O“ in der Faustregel „Von O bis O“. Gemeint ist damit der Zeitraum von Oktober bis Ostern, der die ungefähre Zeitspanne für den Einsatz von Winterreifen vorgibt. Und da es in diesem Jahr schon vereinzelt Ende September zu Schneefall gekommen ist, sollte man ab jetzt verstärkt mit Schnee rechnen und sein Auto dementsprechend bereit machen. „Rechtlich verbindlich ist ‚Von O bis O’ nicht, denn es gibt in Deutschland kein festes Datum für eine Winterreifenpflicht. Jedoch gibt es eine situative Winterreifenpflicht nach § 2 (3a) StVO, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte vorliegen. Damit ist ‚Von O bis O’ in der Regel gut zur Orientierung geeignet, denn Frost im Oktober ist keine Seltenheit“, erläutern die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).

Wann handelt es sich um geeignete Winterreifen?
Winterreifen selbst müssen hinsichtlich Fahr- und Traktionseigenschaften auf winterliche Straßenverhältnisse ausgelegt sein. Man erkennt sie seit dem 1. Januar 2018 am Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) auf der Reifenflanke. Winterreifen, die vor diesem Datum produziert wurden, tragen noch das M+S-Symbol (Mud and Snow: Matsch und Schnee) und dürfen bis zum 30. September 2024 als Winterreifen eingesetzt werden. Auch Ganzjahresreifen dürfen rechtlich als Winterreifen genutzt werden. Hier ist jedoch zu beachten, dass sie in ihren Eigenschaften sowohl als Sommer- als auch Winterreifen ausgelegt sind und damit nie so leistungsfähig wie reine Winterreifen sind.

Wann werden neue Reifen benötigt?
Für alle Winterreifen ist nach § 36 StVZO eine Mindestprofiltiefe im Hauptprofil von 1,6 Millimetern vorgeschrieben. Den Sicherheitsexperten des KS ist das jedoch zu wenig: „Für winterliche Verhältnisse raten wir unbedingt zu Winterreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern“. Getauscht werden sollten die Reifen auch, wenn die Verschleißindikatoren (Tread Wear Indicators) mit dem Profil bündig sind, oder nach spätestens acht Jahren, da die Gummimischung zunehmend an Elastizität verliert. „Wenn Sie sich nicht ganz sicher sind, wie es um Ihre Reifen bestellt ist: Die Mitarbeiter in der Werkstatt, in der Sie den Reifenwechsel vornehmen lassen, wissen genau, wann es Zeit für neue Reifen ist, damit Sie auch bei Schnee und Glätte sicher unterwegs sind“, resümiert der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).