Achtung Wildwechsel!

Mit der Zeitumstellung am letzten Oktoberwochenende ist der Berufsverkehr am Feierabend jetzt immer genau zur Dämmerung unterwegs. Also zu der Zeit, zu der auch zahlreiche Wildtiere aktiv sind. In der Folge steigt die Zahl der Wildunfälle jedes Jahr sprunghaft an. Deutschlands drittgrößter Automobilclub, der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) erläutert, wie man Wildunfälle bestmöglich vermeidet und was im Fall der Fälle zu tun ist.

In diesem Jahr endet die Sommerzeit in der Nacht vom 24. auf den 25. Oktober 2020. Der dadurch entstandene Eingriff in den Biorhythmus ist oftmals mit Müdigkeit, Schlaf-, aber auch Konzentrationsproblemen
verbunden – vermehrte Aufmerksamkeit beim Autofahren ist dann gefragt. Eine andere, viel größere mit der Zeitumstellung verbundene Gefahr lauert jedoch an den Straßenrändern: Wildtiere, die die Straßen queren. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) haben die Autoversicherer 2018 mehr als 268.000 Wildunfälle registriert. Das waren zwar 7.000 weniger als im Jahr zuvor, aber es entspricht dennoch einem Wildunfall alle zwei Minuten auf den Straßen Deutschlands.

Aufmerksam und bremsbereit

„Da sich der abendliche Berufsverkehr aufgrund der Zeitumstellung von einem Tag auf den anderen um eine Stunde verschiebt, fällt diese Zeit nun plötzlich in die Dämmerung. Und das ist genau die Zeit, in der
vermehrt Wildwechsel stattfinden. Wir raten daher vor allem Autofahrern, die über Land fahren, besonders vorsichtig und aufmerksam zu sein und das Tempo zu reduzieren“, empfehlen die Sicherheitsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). Während im Frühjahr vor allem Wildschweine mit ihren Frischlingen Wildunfälle provozieren, sind es von Oktober bis etwa Dezember vermehrt Hirsche in der Brunftzeit. Besonders in Waldgebieten, am Übergang von Wiesen- und Waldbereichen sowie an Feldrändern ist mit Wild zu rechnen. Auf jeden Fall gilt es dort, verstärkt in den Morgen- wie auch Abendstunden die Warnschilder vor Wildwechsel zu beachten und immer bremsbereit zu sein.

Sollte dennoch einmal vor einem auf der Straße oder am Straßenrand ein Wildtier auftauchen, sollte man versuchen, das Tier durch Hupen zu verscheuchen, und zugleich das Fernlicht abschalten, da das Tier dadurch geblendet wird und die Orientierung verliert. Auch sollte man im Hinterkopf behalten, dass Wildtiere meist nicht allein unterwegs sind und daher weitere Tiere nachfolgen können. Keinesfalls sollte man unkontrolliert ausweichen – etwa in die Gegenfahrbahn oder von der Fahrbahn ab – oder eine Vollbremsung machen, wenn man dadurch einen Auffahrunfall durch nachfolgende Fahrzeuge verursacht. Die Kollision mit einem anderen Fahrzeug oder einem Baum am Fahrbahnrand birgt meist größere Gefahren als ein kontrollierter Zusammenprall mit einem Tier.

Wildunfall – und dann?

Ist es zu einem Zusammenstoß mit einem Hirsch, Reh, Wildschwein oder Ähnlichem gekommen, heißt es vor allem Ruhe zu bewahren und die Unfallstelle abzusichern. Konkret bedeutet das: Warnblinklicht einschalten, Warnweste überziehen, Warndreieck aufstellen. Dann sollte man die Polizei unter der 110 verständigen. Das angefahrene Tier sollte möglichst nicht angefasst werden – das Bergen des Tieres ist Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Von diesen oder der Polizei sollte man sich auch eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen.

Schadenregulierung

Noch bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird, sollte man den Versicherer kontaktieren. Kaskoversicherte erhalten Schadenersatz bei Schäden am eigenen Auto, die auf Haarwild, also beispielsweise Hirsche, Rehe, Wildschweine oder Füchse, zurückgehen. Der Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) bietet als Teil seiner Clubleistungen eine Wildschadenbeihilfe: Bei einem Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen übernimmt der KS die Reparaturkosten bis zu 1.050 Euro im Kalenderjahr. Bei Kaskoversicherten erstattet der Automobilclub eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum genannten Betrag.