Sicher unterwegs trotz Nebel

Oft zieht jetzt wieder dichter Nebel auf. Was zu beachten ist, wenn man mit dem Auto unterwegs ist und sich die Sichtverhältnisse verschlechtern, erläutert Deutschlands drittgrößter Automobilclub, der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).

Statt goldenem Herbst und Winterwunderland dominieren in der dunklen Jahreszeit oft schlechte Sichtverhältnisse mit Nebel, Nieselregen und auch Schnee. Besonders Nebelschwaden schränken die Sicht der Autofahrer ein – mitunter bis auf wenige Meter, sodass vorausfahrende Fahrzeuge, Radfahrer, Fußgänger und eventuelle Hindernisse kaum mehr auszumachen sind. Ist das der Fall: runter mit der Geschwindigkeit! „Bei Nebel sollte man noch aufmerksamer unterwegs sein als sonst, d.h. man sollte vorausschauend und mit an die Sichtverhältnisse angepasster Geschwindigkeit fahren und zudem immer bremsbereit sein“, mahnen die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS). „Zu groß ist andernfalls die Gefahr, einen anderen Verkehrsteilnehmer oder ein Hindernis zu spät zu erkennen und einen (Auffahr-) Unfall zu verursachen“, so die Experten weiter.

Welches Licht bei Nebel?

Um sicher durch schlechte Sichtverhältnisse zu navigieren, ist das eigene Auto sowohl mit Nebelscheinwerfern als auch Nebelschlussleuchten ausgestattet. Deren richtigen Einsatz regelt § 17 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Nebelscheinwerfer sind tief angebracht und streuen das Licht breit sowie flach über die Straße. Sie müssen eingeschaltet werden, wenn die Sicht durch Nebel, Regen oder Schneefall erheblich behindert wird. Zudem ist dann bei solcher Witterung – auch am Tag – das Abblendlicht einzuschalten. Sind zwei Nebelscheinwerfer vorhanden, genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. Was man nicht kombinieren sollte, sind Nebelscheinwerfer und Fernlicht zugleich, denn der Nebel reflektiert das Fernlicht und die Sicht verschlechtert sich dadurch sogar. Bessern sich die Sichtverhältnisse, sind die Nebelscheinwerfer wieder auszuschalten.

Die Verwendung von Nebelschlussleuchten ist noch strikter geregelt. Hier gilt: Nebelschlussleuchten dürfen nach § 17 StVO nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt. Zugleich gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Beträgt die Sichtweite mehr als 50 Meter, dürfen die Nebelschlussleuchten nicht eingeschaltet werden, da der nachfolgende Verkehr dadurch geblendet wird. Zur Einschätzung der Distanz dienen hier die Leitpfosten am Straßenrand, die an Autobahnen und Landstraßen im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind. Zugleich können sie auch zur Orientierung bei sehr dichtem Nebel dienen, wenn man den Verlauf der eigenen Fahrspur nicht mehr genau erkennen kann.

Grundsätzlich gilt es, bei Nebel die Fahrweise immer an die Sichtverhältnisse anzupassen. Das kann auch bedeuten, dass mehrmals zwischen den verschiedenen Beleuchtungsarten gewechselt werden muss. „Das A und O sind und bleiben aber ausreichender Abstand, verringerte Geschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit“, so der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).