Sicher unterwegs im Dunkeln

Grelle Scheinwerfer des Gegenverkehrs, dunkle gekleidete Fußgänger, die die Straße überqueren wollen – größer könnten die Kontraste bei Dunkelheit kaum sein. Und schnell ist in solchen Situationen ein Unfall passiert. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS), Deutschlands drittgrößter Automobilclub, erläutert wie alle am Straßenverkehr Beteiligten zu mehr Sicherheit beitragen können.

In den Wintermonaten ist vor allem der Berufsverkehr morgens und zum Feierabend zum größten Teil bei Dämmerung oder im Dunkeln unterwegs. Zu diesen Zeiten, in denen man schon allein wegen des höheren Verkehrsaufkommens vorsichtiger fahren sollte, machen die Lichtverhältnisse Autofahrern zusätzlich das Leben schwer. Es ist dunkel, doch zugleich wird diese Dunkelheit ständig von den Scheinwerfern entgegenkommender Fahrzeuge oder von Straßenlaternen durchbrochen. Hinzu kommen oft noch wetterbedingt schlechte Sichtverhältnisse durch Nebel, Regen oder Schneefall. „Schnell ist man dann geblendet, da die Augen sich andauernd neu anpassen müssen. Auch kann es zu Reaktionsverzögerungen kommen“, warnen die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS).

Besonders gefährlich wird es bei Dunkelheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, also Fußgänger oder Radfahrer, da sie leicht übersehen oder zu spät erkannt werden können. Ist beispielsweise ein Fußgänger dunkel gekleidet, wird er in der Regel erst ab einer Entfernung von ca. 25 Metern von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Nähert sich ein Fahrzeug jedoch mit einer Geschwindigkeit von innerortsüblichen 50 km/h, beträgt der Anhalteweg trotz Gefahrenbremsung um die 28 Meter. „Hier sind alle Verkehrsteilnehmer gefordert, ihren Beitrag zu leisten, um den Straßenverkehr sicherer zu machen und Unfälle zu vermeiden“, so der KS.

Gut sehen und gesehen werden

Grundsätzlich sollten Autofahrer vor Beginn der Fahrt sicherstellen, dass die Sicht gut ist, also die Scheiben vollflächig von Schnee befreit und enteist sowie nicht verschmiert sind. Beschlagene Scheiben mindern
ebenso die Sicht. Grundvoraussetzung ist natürlich, dass die Beleuchtung am Fahrzeug voll funktionstüchtig ist. Auch sollte man darauf achten, die Scheibenwischerblätter alle ein bis zwei Jahre zu wechseln, vor allem bei porösem Gummi oder wenn Schlieren die Sicht trüben.

Für Radfahrer regelt § 67 StVO die lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern – diese umfassen sowohl die Lichtanlage bzw. Klemmlichter sowie die Reflektoren, die am Rad angebracht werden müssen. Zusätzlich ist es jedoch sinnvoll, wenn Radler, gerade wenn sie dunkel gekleidet sind, zusätzliche Reflektoren tragen. Hier gibt es unterschiedlichste Möglichkeiten von spezieller Rad-Reflektorbekleidung über eine normale Warnweste bis hin zu Reflektorbändern, die um Hand- oder Fußgelenke geschlagen werden. Zudem kann ein Fahrradhelm – möglichst in Signalfarbe – im Fall der Fälle die Unfallfolgen abmildern.

Genauso profitieren Fußgänger von reflektierenden Kleidungsstücken oder Bändern, von Rucksäcken oder (Schul-) Taschen, die mit Reflektoren oder reflektierenden Überzügen ausgestattet sind. Auch Taschenlampen oder Stirnlampen bieten sich an. Für Hunde gibt es Leuchthalsbänder, die ebenso zur Sicherheit beitragen.

Das eigene Verhalten erhöht die Sicherheit

Auch mit dem eigenen Verhalten im Straßenverkehr kann jeder seinen Beitrag leisten. Sowohl Auto- als auch Radfahrer sollten ihre Fahrweise an die Sichtverhältnisse anpassen und dementsprechend vorausschauend, defensiv und mit verminderter Geschwindigkeit fahren und schwächere Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Zu den Sicherheitsmaßnahmen von Fußgängern gehört im Gegenzug, einzukalkulieren, dass sie nur schwer zu sehen sind. Demensprechend sollten sie beispielsweise gerade zu dieser Jahreszeit nicht unvermittelt zwischen parkenden Autos die Straße überqueren.