Neue Regelung: Mit dem Automatik-Führerschein auf Schaltgetriebe wechseln

Die Neuregelung der Fahrerlaubnis-Verordnung dürfte Inhaber des Automatik-Führerscheins freuen. Denn ab April lässt sich der Führerschein mit Zusatzstunden in der Fahrschule und einem kurzen Praxistest in den regulären Führerschein für Schaltgetriebe umwandeln. Somit wird man deutlich flexibler, wenn es um die Wahl des eigenen Autos, aber auch um Mietwagen, Carsharing etc. geht. Der KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) hat die Details.

Bislang galt: Wer Inhaber eines sogenannten Automatik-Führerscheins, also eines Führerscheins der Klasse B mit Schlüsselzahl 78, war, durfte damit ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren, nicht aber Schaltfahrzeuge. Diese Beschränkung wird ab 1. April 2021 mit einer Änderung in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung aufgehoben – sofern man eine zusätzliche Schulung in der Fahrschule absolviert. Diese umfasst mindestens zehn zusätzliche praktische Fahrstunden à 45 Minuten sowie eine 15-minütige Testfahrt in einem Schaltwagen. Stellt der Fahrlehrer bei der Testfahrt die Fahrtauglichkeit fest, kann regulär die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen werden, die bescheinigt, dass man auch mit Schaltgetriebe im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein darf. Diese Regelung gilt sowohl für Besitzer eines Automatik-Führerscheins als auch für Fahrschüler, die dabei sind, ihren Führerschein in einem Auto mit Automatikgetriebe zu absolvieren.

Neue Mobilität fördern
Mit dieser Regelung mache man den Verkehr sicherer und nachhaltiger, indem die Attraktivität von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und hochautomatisierten Fahrfunktionen für Fahrschülerinnen und Fahrschüler gesteigert werde, so das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Mit der Neuregelung soll zugleich der Einsatz solcher Fahrzeuge als Unterrichtsfahrzeuge in Fahrschulen gefördert werden. Auch die Verkehrsexperten des KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. (KS) begrüßen die Neuregelung ausdrücklich: „Nicht nur sind Führerscheinbesitzer und Fahrschüler künftig nicht mehr ein für alle Mal auf Automatik festgelegt. Gerade mit Blick auf innovative Mobilitätsformen der Zukunft kann es sich auch als nützlich erweisen, wenn man etwa bei Carsharing- oder Mietwagen-Konzepten sowohl Automatik als auch Getriebe fahren darf. Zugleich wird es deutlich attraktiver, den Führerschein beispielsweise in einem Elektroauto zu absolvieren.“