Ein Wildunfall alle zwei Minuten – im Herbst besonders aufpassen

Gerade entlang von Feldern und in Waldstücken lauert um diese Jahreszeit wieder eine oft unterschätzte Gefahr: Wildtiere, die in der Dämmerung aktiv sind und dabei auch Straßen überqueren. Allein 2022 kam es rund 265.000 Mal zum Zusammenprall zwischen Tier und Fahrzeug – Situationen, die für alle Beteiligten böse ausgehen können. Wie Wildunfälle möglichst vermieden werden und was im Fall des Falles zu tun ist, erläutert der Automobilclub KS e.V.

Im Herbst sind zur Morgen- und Abenddämmerung wieder vermehrt Wildtiere unterwegs – also zu genau der Zeit, in der auch die Berufspendler auf den Straßen unterwegs sind. Gerade in Waldabschnitten, entlang von Feldern und Wiesen sowie an Waldrändern ist die Gefahr von Wildwechseln besonders hoch. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden allein im vergangenen Jahr rund 265.000 Wildunfälle registriert. „Das entspricht durchschnittlich 726 Unfällen pro Tag oder einem Unfall alle zwei Minuten. Dabei steigen diese Zahlen zweimal im Jahr sprunghaft an: zur Brunftzeit ab etwa September bis Ende November und während der Reviersuche im Frühjahr. In diesen Zeiten sind die Tiere wesentlich aktiver als sonst. Infolgedessen kollidieren sie auch deutlich häufiger mit Fahrzeugen“, erläutert Isabella Finsterwalder, Pressesprecherin des Automobilclub KS e.V. Besonders davon betroffen seien Rehwild, aber auch Wildschweine, Füchse, Dachse und anderes Kleinwild wie Hasen. „Für Autofahrerinnen und -fahrer bedeutet das: Fahren Sie vor allem zur Morgen- und Abenddämmerung und in Waldgebieten und waldnahen Stücken sowie an Feldrändern besonders aufmerksam und nehmen das Tempo zurück. Achten Sie zudem auf Wildwechsel-Warnschilder entlang der Straßen“, so Finsterwalder weiter.

Wildunfall vermeiden
Taucht jetzt tatsächlich ein Tier am Straßenrand oder gar auf der Straße auf, sollte zunächst versucht werden, es durch Hupen zu verscheuchen. Zugleich gilt es, das Fernlicht auszuschalten. Andernfalls wird das Tier geblendet, verliert die Orientierung und erstarrt an Ort und Stelle, kann also nicht reagieren und weglaufen. Darüber hinaus sollte die Geschwindigkeit reduziert bzw. kontrolliert abgebremst werden. Um keine Auffahrunfälle durch den hinterherfahrenden Verkehr zu provozieren, sollte jedoch eine spontane, unkontrollierte Vollbremsung unbedingt vermieden werden. Ein Ausweichmanöver im Fall der Fälle ist ebenfalls keine Option, denn die Folgen der Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder einem Baum sind in der Regel gefährlicher als der Zusammenstoß mit einem Wildtier.

Verhaltenstipps nach einem Wildunfall
War trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ein Zusammenprall mit einem Wildtier unvermeidbar, gibt es einige Punkte zu beachten. So sollten zunächst die Warnweste angelegt und die Unfallstelle gesichert werden. Dazu wird das Warnblinklicht eingeschaltet und das Warndreieck in ausreichendem Abstand zum Fahrzeug aufgestellt – auf Landstraßen sind dies rund 100 Meter. Dieser Abstand ermöglicht anderen Fahrzeugen einen ausreichenden Bremsweg. Anschließend gilt es, unverzüglich die Polizei zu benachrichtigen. Wichtig: Das verletzte oder getötete Tier darf nicht angefasst werden. Das Bergen des Tieres ist vielmehr die Aufgabe des Försters oder Jagdpächters. Auch sollte man sich vom Förster bzw. Jagdpächter oder der Polizei eine Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen. Fotos von Tier, Fahrzeug und Unfallort erweisen sich darüber hinaus oft als praktisch, um den Wildunfall möglichst zügig mit dem Versicherer abzuwickeln zu können.

Die Versicherung sollte ebenfalls möglichst rasch kontaktiert werden – und zwar noch bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert oder verschrottet wird. Wer eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält Schadenersatz bei Schäden am eigenen Auto, die auf Haarwild, also beispielsweise Hirsche, Rehe, Wildschweine oder Füchse, zurückgehen. „Als Teil unserer Clubleistungen bieten wir unseren Mitgliedern eine Wildschadenbeihilfe an: Bei einem Unfall mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Rindern, Pferden, Schafen oder Ziegen tragen wir die Reparaturkosten bis zu 1.050 Euro im Kalenderjahr. Somit übernehmen wir zum Beispiel auch die mit der Kaskoversicherung eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung bis zum genannten Höchstbetrag“, erläutert die Sprecherin des Automobilclub KS e.V. die Clubleistung.