Das ändert sich 2024 für Autofahrerinnen und -fahrer

Wie in jedem Jahr kommen auch 2024 wieder zahlreiche Neuerungen auf Autofahrende in Deutschland zu. Von Versicherung über Führerscheintausch und neue Fahrerassistenzsysteme bis hin zur Erhöhung der CO2-Steuer und damit der Spritpreise hat der Automobilclub KS e.V. die wichtigsten Änderungen zusammengetragen.

Förderprämie für E-Autos
Im nächsten Jahr wird die durch Staat und Hersteller geförderte Prämie beim Kauf von Elektroautos weiter reduziert. Ab dem 1. Januar 2024 gewährt der Bund nurmehr 3.000 Euro, die Autobauer schießen 1.500 Euro hinzu, so dass beim Kauf 4.500 Euro weniger anfallen. Das ist eine deutliche Reduktion gegenüber dem Vorjahr, denn bisher betrug allein die staatliche Prämie 4.500 Euro für E-Autos unter 40.000 Euro, herstellerseitig kam nochmals die Hälfte der staatlichen Förderung hinzu, so dass sich die Preise im vergangenen Jahr noch um insgesamt 6.750 Euro pro E-Auto reduzierten. Ab dem nächsten Jahr werden zudem nur noch E-Fahrzeuge, die netto höchstens 45.000 Euro kosten, gefördert – und auch dies nur für Privatleute; die Prämie für Unternehmen wurde bereits im September dieses Jahres abgeschafft.

Selbst erzeugter Strom für Elektrofahrzeuge
Am 26. September 2023 startete das Förderprogramm Solarstrom des BMDV, das E-Auto-Besitzern ermöglichen soll, ihre E-Autos mit selbst erzeugtem Solarstrom klimafreundlich zu laden. Bis zu 10.200 Euro Zuschuss konnte pro Person beantragt werden. Innerhalb nur eines Tages waren die Haushaltsmittel von 300 Millionen Euro für 2023 allerdings ausgeschöpft. Die weiteren 200 Millionen Euro des Förderprogramms will die KfW 2024 zur Verfügung stellen. Der genaue Zeitpunkt ist noch unbekannt – jedoch dürfte der Fördertopf dann ähnlich schnell leer sein.

Erhöhung der CO2-Steuer
Wer mit fossilen Kraftstoffen tankt, muss ab 2024 nochmals tiefer in die Tasche greifen. Der Preis pro Tonne CO2 steigt ab Januar von aktuell 30 auf 40 Euro an. An der Tankstelle macht sich dies bemerkbar, indem je Liter Diesel und Benzin in etwa drei Cent zusätzlich anfallen dürften. Die CO2-Bepreisung für Diesel und Benzin, genauso wie Heizöl und Erdgas, steigt seit Einführung im Jahr 2021 schrittweise an. Durch die Verteuerung sollen der Verbrauch und somit der CO2-Ausstoß weiter reduziert werden, um die Klimaziele zu erreichen.

Verpflichtende Sicherheitsfeatures
Neuwagen müssen ab 2024 mit einer Reihe Features ausgestattet sein, die das Fahrzeug sicherer machen. So muss ab Juli bei allen neu zugelassenen Autos der Klassen M2 und N1, also Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, eine Blackbox, genauer gesagt ein „Event Data Recorder“ (EDR), der ähnlich wie ein Flugschreiber funktioniert, verbaut sein. Anhand dessen können nach einem Unfall Daten wie Geschwindigkeit und ABS ausgewertet werden, um den Unfallhergang zu rekonstruieren. Die Daten werden ausschließlich im Fall eines Zusammenstoßes gespeichert – und auch nur für fünf Sekunden vor und 0,3 Sekunden nach dem Unfall – und ansonsten im Sekundentakt gelöscht. Auch müssen sich einige Fahrerassistenzsysteme (FAS) ab 7. Juli 2024 in einem Neuwagen befinden – eine Nachrüstung bei Gebrauchtwagen ist indes nicht vorgeschrieben. Zu den verpflichtenden FAS zählen ein Geschwindigkeitsassistent, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, Notbremsassistent, Rückfahrassistent, Notbremslicht, Notfall-Spurhalteassistent. Des Weiteren ist jetzt eine standardisierte Schnittstelle für den Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre im Neuwagen Pflicht. Mithilfe eines installierten Atemalkohol-Kontrollgeräts soll das sogenannte Alkolock künftig eine Alkoholfahrt verhindern. Für neue Lkw und Sattelzugmaschinen ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen wird ab demselben Datum der Abbiegeassistent Pflicht. Es gibt jedoch bislang keine Nachrüstpflicht für Lkw, die bereits auf den Straßen unterwegs sind, weswegen sich an der Zahl der Unfälle mit Fußgängern und Radfahrern im toten Winkel des Lkw in absehbarer Zukunft nicht viel ändern dürfte.

Mautgebühren im Ausland
Im benachbarten Ausland wird auf Autobahnen und Schnellstraßen oftmals eine Mautgebühr fällig. Wer über keine entsprechende Vignette verfügt, muss mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen.

Neu in Österreich ist ab kommendem Jahr die Ein-Tages-Vignette für 8,60 Euro. Das Pickerl für zehn Tage kostet 11,50 Euro, die Zwei-Monats-Vignette 28,90 Euro und für ein ganzes Jahr werden 96,40 Euro fällig.
Für Motorräder fallen für einen Tag, zehn Tage, zwei Monate und ein Jahr entsprechend 3,40 Euro, 4,60 Euro, 11,50 Euro und 38,50 Euro an. Ebenfalls neu in der Alpenrepublik ist: Die Ein-Tages- und Zehn-Tages-Vignetten können beim Online-Kauf auch sofort Gültigkeit erhalten; Zwei-Monats- und Jahres-Vignetten sind aufgrund des Konsumentenschutzes auch künftig frühestens ab dem 18. Tag nach dem Online-Kauf gültig.

In der Schweiz benötigen Autos, Motorräder, Anhänger, Wohnwagen, Lieferwagen oder Camper (bis 3,5 Tonnen) einheitlich eine Jahresvignette für schweizerische Autobahnen und Autostraßen. In diesem Jahr haben die Eidgenossen eine E-Vignette eingeführt; eine Klebevignette wird es jedoch nach wie vor geben. Im nächsten Jahr kostet die Vignette unverändert 40 CHF und ist vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025 gültig.

Wer in Tschechien unterwegs ist, bezahlt ab März 2024 für zehn Tage mit 270 Kronen (11,45 Euro) und für 30 Tage mit 430 Kronen (17,63 Euro) etwas weniger als noch in diesem Jahr. Der Preis der Jahresvignette dagegen wurde von 1.500 Kronen (64 Euro) auf 2.300 Kronen (97,50 Euro) deutlich heraufgesetzt. Zusätzlich gibt es reduzierte Ökopreise für die jeweiligen Vignetten, abhängig davon, ob man einen Plug-in-Hybrid oder ein mit BioCNG oder Erdgas betriebenes Auto fährt. Ab Jahresanfang können alle Vignetten der Tschechischen Republik übrigens drei Monate im Voraus gekauft werden. Ab 1. März 2024 wird es außerdem eine Ein-Tages- Vignette für 200 Kronen (8,50 Euro) geben – gültig jeweils bis Mitternacht des Tages, für die sie gekauft wurde.

Slowenien bekennt sich voll und ganz zum digitalen Wandel und hat die Klebevignetten abgeschafft. Für eine Woche, einen Monat bzw. ein Jahr fallen für Pkw und Wohnwagen bis 3,5 Tonnen unverändert 16, 32 bzw. 117,50 Euro an. Für Motorräder hat sich die Maut ebenfalls nicht verändert. So betragen die Preise für die gleichen Zeiträume nach wie vor 8,32 bzw. 58,70 Euro.

Bußgelder in der Schweiz
Im Rahmen des deutsch-schweizerischen Polizeigesetzes hat der Bundestag kürzlich einen Gesetzentwurf beschlossen, wodurch Bußgelder, die für Deutsche in der Schweiz anfallen und umgekehrt, einfacher vollstreckt werden können. Das neue Vollstreckungsabkommen soll die Bußgelder für Verkehrsverstöße künftig auch eintreiben können. Dazu muss die verhängte Geldforderung jedoch mindestens 70 Euro oder 80 CHF betragen.

Führerscheintausch
Auch 2024 geht der schrittweise Führerscheintausch vom rosafarbenen bzw. grauen Papierformat in die scheckkartengroße, fälschungssicherere Plastikkarte weiter: Bis spätestens zum 19. Januar 2024 müssen die Jahrgänge 1965 bis 1970 ihren Führerschein umgetauscht haben – andernfalls droht bei einer Kontrolle ein Bußgeld. Im Anschluss daran haben die Jahrgänge 1971 oder später, deren Führerschein bis zum 31.12.1998 ausgestellt wurde, ein Jahr Zeit für den Umtausch ihres Führerscheins.

Führerschein-Reform
Sie wird seit Längerem heiß diskutiert, gesetzlich fixiert ist sie jedoch noch nicht: Die Führerschein-Reform soll 2024 in eine neue EU-Richtlinie gegossen werden. So ist beispielsweise beabsichtigt, das begleitete
Fahren ab 17 für Fahranfänger zu vereinheitlichen und EU-weit anzuerkennen. Dabei könnte zugleich das Alter der Begleitpersonen von 30 auf 24 Jahre herabgesetzt werden, sofern diese seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein haben. Auf Seniorinnen und Senioren könnte künftig eine Selbstauskunft zukommen, um einzuschätzen, ob diese körperlich und mental fit genug sind, ein Kraftfahrzeug zu betreiben. Auch wenn der deutsche Verkehrsminister Volker Wissing einer Selbstauskunft ablehnend gegenübersteht: Erst kürzlich hatte das Statistische Bundesamt in einer Untersuchung belegt, dass sowohl sehr junge Fahranfänger von 18 bis 20 Jahren als auch Autofahrende ab 65 Jahren überdurchschnittlich häufig die Hauptverursacher schwerer Unfälle mit Personenschaden sind. Ebenfalls in der Diskussion der Reform ist erneut der digitale Führerschein.

Neue Typklassen-Einstufungen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
Für 70 Prozent, also rund 29,4 Millionen Autofahrerinnen und -fahrer in Deutschland ändert sich 2024 nichts an der Einstufung ihres Fahrzeugs in den aktuellen Typklassen ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Die übrigen 13 Millionen hingegen werden nach oben oder unten umgestuft. Konkret, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), gelten für rund 7,4 Millionen Autofahrer in der Kfz-Haftpflichtversicherung künftig höhere Einstufungen, während rund 5,4 Millionen von besseren Typklassen profitieren. Für einige Modelle geht es sogar um mehr als eine Klasse nach unten oder oben: Beispielsweise verbessert sich der Suzuki Ignis Allrad (Typ MF, seit 2016) um ganze drei Klassen und der Dacia Jogger (Typ DJF, seit 2022) um zwei Klassen. Der Ford Focus 1.0/ 74 kW (Typ DEH, seit 2018) und der Audi Q5 50 TDI Quattro (Typ FY, seit 2017) verschlechtern sich hingegen um je drei Typklassen.

Winterreifen: Übergangsfrist für Kennzeichnung läuft aus
Ab Oktober 2024 müssen Winterreifen ebenso wie Ganzjahresreifen das Alpine-Symbol (zu erkennen an einem Berg mit drei Zacken und Schneeflocke im Symbol-Inneren) tragen. Dann läuft die Übergangsfrist
ab, während der noch Reifen mit ausschließlich dem M+S-Symbol bei Winterbedingungen gefahren werden durften. Bislang mussten lediglich seit 2018 neu produzierte Reifen das Alpine-Symbol aufweisen; die älteren Reifen mit nur der Matsch-und-Schnee-Kennzeichnung dürfen jedoch bislang noch verwendet werden.

HU-Plakette
Wer aktuell eine grüne TÜV-Plakette hat, muss im kommenden Jahr zur Hauptuntersuchung. Die neue Plakette des Jahres 2024 ist dann blau und bis 2026 gültig.