Fahrrad-Lichtmuffel haften bei Unfall!

KS: Abends radeln nur mit Licht

Für viele Autofahrer ist es eine Horrorvorstellung, bei Nacht oder in der Dämmerung einem Radfahrer ohne Licht zu begegnen. Denn dabei kommt es immer wieder zu folgenschweren Unfällen, weil Autofahrer die Zweiräder zu spät erkennen. Deshalb wiederholt der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) seine Warnung an solche Radler: Sie leben nicht nur gefährlich, sie bringen auch andere in Gefahr. Außerdem kann ihr Verhalten rechtliche Konsequenzen haben. Denn laut §17 STVO, Absatz 1, der auch für Fahrräder gilt, ist in der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, die vorgeschriebene Beleuchtung zu benutzen.

Radfahrer, die sich nicht daran halten, haften unter Umständen für einen Unfallschaden und riskieren 35 Euro Verwarnungsgeld. Ohne Unfall kostet es übrigens 10 Euro, wenn das Licht nicht eingeschaltet ist, bei Gefährdung anderer 15 Euro. Ein Sprecher des KS betonte, dass es weniger darum geht, als Radfahrer besser zu sehen. Wichtiger ist, besser gesehen zu werden. Nach Beobachtung des KS erfüllen allerdings viele Räder nicht einmal die Mindest-Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung:

  • weißer Scheinwerfer und Reflektor vorne
  • rotes Schlusslicht/Rückstrahler kombiniert
  • zusätzlicher roter Großflächenrückstrahler hinten
  • gelbe, nach vorn und hinten wirkende Pedalrückstrahler
  • gelbe Speichenreflektoren in beiden Rädern oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen.

Viele Radfahrer haben übrigens auch einen Pkw-Führerschein. Gerade sie sollten wissen, dass sie auf einem unbeleuchteten Drahtesel eine Gefahr für sich und andere darstellen.