Schulkinder nur mit Helm aufs Fahrrad

KS: Bis zum achten Lebensjahr auf dem Bürgersteig fahren

Nun sind die Ferien auch in den letzten Bundesländern zu Ende. Für viele Sechsjährige beginnt mit der Einschulung der Ernst des Lebens. Einige von ihnen sind schon nach kurzer Zeit mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Schule. Und immer noch gibt es Kinder, die ohne Fahrradhelm unterwegs sind. Der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) appelliert daher mit Nachdruck an die Eltern, ihre Kinder nicht ohne Helm radeln zu lassen.

Radhelme können bei einem Unfall vor schweren Kopfverletzungen schützen. Zumindest können sie die Stärke der Verletzung erheblich verringern. Das bestätigen wissenschaftliche Untersuchungen aus aller Welt. Übrigens fühlen sich nach Auskunft des KS viele Radler mit Helm deutlich wohler und sicherer, nicht nur Kinder.

Was viele Eltern nicht wissen: Laut § 2 Abs. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen Kinder bis zu acht Jahren mit dem Fahrrad auf den Gehweg. Sie dürfen weder auf dem Radweg noch auf der Straße fahren. Kinder bis zu zehn Jahren dürfen den Gehweg mit dem Rad benutzen, wobei sie auf Fußgänger besonders aufpassen müssen. Die Sicherheitsexperten des KS weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder bis zehn Jahre an Kreuzungen und Einmündungen absteigen und das Fahrrad über die Straße schieben müssen.